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Einlagensicherung für Sparer: Weiche Landung bei Bankenpleiten

von Detlev Neumann, 06.03.2024

Erinnerst du dich an den Beginn der Finanzkrise von 2008? Damals brach das renommierte US-Investmenthaus Lehman Brothers zusammen und bewies damit: Sogar große Banken können pleitegehen. Viele Sparer*innen kostete das Desaster eine Menge Geld. Das will die Europäische Union (EU) verhindern und führte deshalb 2014 die Einlagensicherung ein. Dieser Schutz des Ersparten ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland ist er besonders gut. Warum? Das erklären die KlarMacher. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Bei Bankenpleiten schützt die gesetzliche Einlagensicherung der EU privates Sparvermögen jeweils in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro. 
  • Jedes EU-Land muss den Sparerschutz in Eigenregie organisieren und finanzieren. 
  • In Deutschland gibt es zusätzlich eine freiwillige Einlagensicherung der Banken, die das gesamte verlorene Vermögen erstatten soll, maximal aber fünf Millionen Euro pro Kund*in. Ab dem 1. Januar 2025 verringert sich die geschützte Summe auf drei Millionen Euro. 

Wie schützt die EU Sparer?

Die Sparer*innen in Deutschland haben viel zu verlieren. Genauer gesagt: durchschnittlich rund 63.540 Euro pro Kopf. Das hat der Versicherer Allianz in seinem Global Wealth Report zuletzt für das Jahr 2022 ausgerechnet. Ein hübsches Sümmchen. Es ergibt sich aus dem Geld, das die Bürger*innen auf dem Girokonto angespart und anderweitig angelegt haben, etwa in Aktien. Was, wenn große Teile davon plötzlich weg wären? Private Träume würden platzen oder die private Altersvorsorge sich in Luft auflösen.

Die gesetzliche Einlagensicherung für Banken soll das verhindern. Dafür sorgt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Unter ihrem Schutz steht Vermögen auf:

Das sind die Kernpunkte der gesetzlichen EU-Einlagensicherung:

  • Die Entschädigungssumme für private Sparer*innen beträgt 100.000 Euro pro Kopf. Einlagen auf einem Gemeinschaftskonto – etwa bei Eheleuten – sind bis zu einer Höhe von 200.000 Euro gesichert.  
  • Die Einlagensicherung gilt pro Person und Bank, nicht pro Konto. 
  • Wenn bei den Sparer*innen gleichzeitig zur Bankpleite noch besondere persönliche Umstände hinzukommen, können bis zu 500.000 Euro erstattet werden. So ein Ausnahmefall liegt beispielsweise vor bei Kündigung des Arbeitsplatzes, Eintritt in die Rente, Scheidung, Krankheit, Verkauf der selbstgenutzten Immobilie oder Geburt eines eigenen Kindes.

Die Umsetzung der europäischen Einlagensicherung ist Sache der 27 EU-Mitgliedstaaten. Das Geld für den „Notgroschen“ kommt jeweils aus eigens eingerichteten nationalen Töpfen, sogenannten „Einlagensicherungsfonds". Sie müssen nach EU-Willen bis 2024 mit ausreichenden Reserven ausgestattet sein, um im Ernstfall alle betroffenen Personen zu entschädigen.

Wie sieht es bei der Einlagensicherung für Depots aus?

Ausgenommen von der Einlagensicherung sind Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fonds sowie Zertifikate. Da solche Einlagen den Kund*innen gehören und die Banken sie nur aufbewahren, bleiben sie von einer Insolvenz unberührt.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wenn eine Bank pflichtwidrig nicht in der Lage ist, die Wertpapiere zurückzugeben, können die Kund*innen eine Entschädigung erhalten. In diesem Fall schützt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) 90 Prozent des Geldes, das die Kund*innen durch diese Wertpapiergeschäfte verloren haben, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. 

Die gesetzliche Einlagensicherung - aktualisierte Version

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© Bankenverband 

Warum ist die Einlagensicherung bei deutschen Banken besser?

Neben der vorgeschriebenen, gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland eine zweite Säule zum Sparerschutz – eine freiwillige Einlagensicherung. Über 150 Banken bieten sie an. Dazu gehören zum Beispiel große, bundesweit agierende private Vertreter wie Deutsche Bank, Hanseatic Bank oder Postbank und private Regionalbanken sowie hiesige Filialen ausländischer Banken.

Aber auch einige öffentliche Banken sind dabei. Zu ihnen zählen unter anderem Deutsche Kreditbank AG, Hamburgische Investitions- und Förderbank und Landwirtschaftliche Rentenbank.

Der große Vorteil der deutschen Lösung: Der Schutz der freiwilligen Einlagensicherung der Banken geht weit über die EU-Vorgaben hinaus: Angelegtes Geld soll vollständig gerettet werden. Bei entsprechendem Vermögen also auch jenseits der 100.000-Euro-Grenze, die die EU-Richtlinie pro Sparer*in vorsieht. Die Erstattungssumme liegt derzeit bei höchstens fünf Millionen Euro. Am 1. Januar 2025 wird diese Summe auf drei Millionen Euro gesenkt.

Meistens aber ist die Reserve der Banken, auch Sicherungsgrenze genannt, erheblich größer. Laut dem Bundesverband deutscher Banken beträgt sie im Schnitt für jeden Kunden und jede Kundin 190 Millionen Euro. Welche Sicherungsgrenze für dein Sparvermögen gilt, klärt eine Online-Abfrage beim Einlagensicherungsfonds.

Ein aufgespannter gelber Regenschirm inmitten vieler weißer Regenschirme
© istock/Filograph/2012  Deutschlands Einlagensicherung ist im Vergleich zu Systemen anderer EU-Länder besonders gut aufgestellt.

Einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung haben die Sparer*innen bei der freiwilligen Einlagensicherung allerdings nicht. Den gewährt nur die gesetzliche Variante der EU, die für alle Banken gilt.

Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken gehen einen eigenen, dritten Weg.  Sie schützen das Vermögen ihrer Kund*innen seit den 1970er Jahren mit der sogenannten Institutssicherung. Einfach ausgedrückt, greifen sich hierbei die Geldhäuser bei finanziellen Engpässen gegenseitig unter die Arme. Insolvenzen und Vermögensverluste sollen so gar nicht erst entstehen.

Worauf kommt es beim Sparen im EU-Ausland an?

Bei der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es zwar grundsätzlich keinen Unterschied zwischen deutschen Banken und jenen im EU-Ausland: Es gelten dieselben Entschädigungsregelungen. Trotzdem sollten deutsche Anleger*innen genau hinschauen, wo sie ihr Geld für sich arbeiten lassen.

Schwächeln in einem Land viele Banken gleichzeitig, muss der nationale Einlagensicherungsfonds gut gefüllt sein, um alle Sparer*innen entschädigen zu können. Ansonsten kann es passieren, dass sie ihr Geld im Fall einer Bankinsolvenz trotz gesetzlicher Einlagensicherung nicht ersetzt bekommen.

Wie es um die allgemeine Zahlungsfähigkeit eines Landes bestellt ist, zeigen beispielsweise die Listen der Ratingagenturen Standard & Poor’s (S&P) sowie Moody’s und Fitch. Für besonders gute Bonität vergeben sie das Urteil AAA (Triple A). Diese Note haben neben Deutschland die Niederlande und Luxemburg. Eine schlechte Kreditwürdigkeit bescheinigen die Bonitätsprüfer zum Beispiel Italien und Griechenland. (Stand: 2024) 

Immerhin: Kommt es bei einer Bank im EU-Ausland zum Knall, können betroffene Bundesbürger*innen ihre Ansprüche mittels des deutschen Einlagensicherungssystems anmelden. Die Abwicklung läuft also nicht über das Ausland. 

Der Informationsbogen zur Einlagensicherung

Der Informationsbogen zur Einlagensicherung

Einmal im Jahr erhalten die Kund*innen von Banken und Sparkassen Post zur Einlagensicherung. Dabei handelt es sich um einen Informationsbogen, den die Geldinstitute verschicken müssen. Darin erklären sie jeweils ihre Form der Einlagensicherung. Dazu gehören auch Angaben zur Sicherungsgrenze, zu der Entschädigungsfrist sowie Kontaktadressen für den Ernstfall.

Was passiert bei einer Bankenpleite?

Der Ernstfall tritt ein, wenn ein Geldinstitut seine Geschäfte nicht mehr ausüben kann, beispielsweise weil es zahlungsunfähig ist. Ob das so ist, entscheidet in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ist eine Bank in Schieflage geraten, ordnen die Kontrollinstanzen in der Regel ein sogenanntes Moratorium an.

Das Moratorium verschafft dem angeschlagenen Institut eine maximal sechswöchige Verschnaufpause, um seine Schulden zurückzuzahlen. In dieser Zeit darf es kein Geld annehmen oder auszahlen. Es sei denn, es dient der Tilgung seiner offenen Rechnungen. Ist die Frist abgelaufen und keine Besserung der Lage in Sicht, erklärt die BaFin den Entschädigungsfall. Erst dann wird die gesetzliche Einlagensicherung aktiv und sorgt innerhalb von sieben Tagen für die Entschädigung der betroffenen Einleger*innen. Und das läuft so ab:

  • Tag 0: Die BaFin ruft für eine Bank den Entschädigungsfall aus.
  • Tag 1 bis 2: Das jeweils zuständige Sicherungssystem informiert die Öffentlichkeit und die Kund*innen des bankrotten Instituts über die Lage.
  • Tag 1 bis 5: Die Auszahlung der Entschädigung wird vorbereitet.
  • Tag 7: Das Sicherungssystem verteilt und überweist den Betrag an die geschädigten Kund*innen.

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