
Wenn der Weihnachtsmann daneben lag: Wie Sie Geschenke loswerden

Sind wir mal ehrlich: Nicht jedes Geschenk ist ein Grund zur Freude, egal wie nett es gemeint war. Bei manchen Präsenten wünscht man sich, man hätte sie nie bekommen. Denn sie stürzen einen in ein Dilemma. Ist es undankbar, den selbst genähten Pulli nicht zu behalten? Setze ich die Freundschaft oder den Familienfrieden aufs Spiel, wenn ich frage, ob ich den Smoothie-Maker umtauschen kann? Die KlarMacher haben ein paar Ideen, wie Sie ungeliebte Geschenke loswerden und trotzdem noch etwas davon haben – und wenn es nur ein gutes Gewissen ist.
Themen in diesem Artikel
- Geschenk umtauschen oder zurückgeben: Ehrliche Lösung für Mutige
- Geschenke diskret zu Geld machen: Umtausch auf Umwegen
- Geschenke tauschen: Nachhaltige Alternative mit Spaßfaktor
- Geschenke spenden oder weiterverschenken: Mit gutem Gewissen Ballast loswerden
Geschenk umtauschen oder zurückgeben: Ehrliche Lösung für Mutige
„Kann man das umtauschen?“ ist oft der erste Gedanke, wenn einem ein Geschenk nicht gefällt. In die Tat umgesetzt wird er aber oftmals nicht. Schon allein deshalb, weil Sie für den Umtausch meistens den Kassenbon brauchen oder wissen müssen, wo das Geschenk gekauft wurde. Und das bedeutet: Sie müssen die bzw. den Schenkende*n danach fragen.
Bei doppelten erhaltenen Geschenken oder Kleidung in der falschen Größe ist das meist kein großes Thema. Aber wenn Sie mit der Frage mehr oder weniger direkt eingestehen, dass Sie die vom Lieblingsonkel eigenhändig ausgewählte Armbanduhr einfach nur furchtbar hässlich finden, ist der womöglich gekränkt. Das kann schnell zur heiklen Angelegenheit werden und für schlechte Stimmung unterm Baum sorgen.
Behutsames Vorgehen ist deshalb Pflicht, wenn Sie ein Geschenk zurückgeben möchten. Regel Nummer 1: In jedem Fall aufrichtig bedanken – auch wenn Ihnen das Geschenk so gar nicht gefällt. Machen Sie sich bewusst: Die Person, die es Ihnen überreicht hat, hat an Sie gedacht und wollte Ihnen eine Freude machen. Auch wenn das nach hinten losgegangen ist.

So sieht es rechtlich in Sachen Umtausch aus
Sie haben Ihren Mut zusammengenommen und die Sache geklärt; das Geschenk wird umgetauscht. Aber geht das immer ohne Weiteres? Entscheidend ist, wo und wann es gekauft wurde. Online gelten andere Regeln als im Laden in der Stadt.
- Bei Geschäften vor Ort haben Sie kein grundsätzliches Recht darauf, Artikel bei Nichtgefallen zurückzugeben oder umzutauschen. Nur bei defekten oder fehlerhaften Produkten sind Händler verpflichtet, sie gegen ein mängelfreies Exemplar umzutauschen oder nachzubessern. In der Praxis zeigen sich die meisten Geschäfte aber kulant und ermöglichen Ihnen die Rückgabe oder den Umtausch auch, wenn der gekaufte Artikel völlig intakt ist. Weil das ein freiwilliges Entgegenkommen ist, können die Händler die Regeln selbst bestimmen. Etwa, wie lange umgetauscht werden kann, welche Artikel vom Umtausch ausgeschlossen sind und ob dafür der Kassenzettel erforderlich ist oder nicht. Wenn ein Geschäft solche Zugeständnisse macht und zum Beispiel den Umtausch auch ohne Vorlage des Kaufbelegs verspricht, ist es daran gebunden. In einem solchen Fall können Sie ein ungeliebtes Geschenk aus diesem Laden auch ohne Kassenbon umtauschen.
- Bei Onlinehändlern gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können Sie Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Manche Onlineshops bieten von sich aus längere Umtausch- und Rückgabefristen an, sodass man auch Geschenke zurückgeben kann, die lange vor Weihnachten gekauft wurden. Es gibt allerdings Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Maßgefertigte Waren und Veranstaltungstickets können nicht zurückgegeben werden. Hygieneartikel wie zum Beispiel Rasierer, CDs, DVDs und Computerspiele nur, wenn sie noch versiegelt verpackt sind.
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Geschenke diskret zu Geld machen: Umtausch auf Umwegen
Sie möchten den Familienfrieden lieber nicht riskieren? Oder Sie bringen es einfach nicht übers Herz, dem Schwiegervater zu erklären, dass Sie mit seinem Geschenk überhaupt nichts anfangen können? Dann wird es mit dem Umtausch schwierig. Um trotzdem etwas davon zu haben, können Sie es verkaufen. Klassische Wege sind Online-Marktplätze und -Auktionshäuser. Aber auch mit einem altmodischen Aushang an einem schwarzen Brett, beispielsweise im Supermarkt, finden Sie möglicherweise einen Käufer.
Kleidungsstücke können Sie auch im Second-Hand-Laden abgeben oder bei speziellen Kleidertausch- und -verkaufsportalen wie Vinted (vormals Kleiderkreisel) einstellen. Schnell, unkompliziert und ohne etwaige Diskussionen lassen sich bestimmte Artikel über Ankaufdienste wie reBuy, wirkaufens oder Zoxs zu Geld machen. Die gibt es unter anderem speziell für technische Geräte wie Smartphones und Tablets, aber auch für Bücher, CDs, DVDs und Software. Der Vorteil dabei: Sie bekommen das Geld direkt ausgezahlt und nicht erst, wenn ein Käufer gefunden ist. Allerdings gibt es meist weniger Geld, als Sie bei einem Direktverkauf erzielen könnten.
Die Frage, ob es okay ist, ein Geschenk weiterzuverkaufen, muss jeder für sich selbst beantworten. Letztendlich ist auch niemanden damit gedient, wenn es bei Ihnen verstaubt und Platz wegnimmt. Sehen Sie es praktisch: Sie verwenden den Erlös aus dem Verkauf, um sich einen konkreten Wunsch zu erfüllen, und können das dann als Ihr Geschenk betrachten.

Geschenke tauschen: Nachhaltige Alternative mit Spaßfaktor
Es fühlt sich für Sie falsch an, ein Geschenk zu Geld zu machen? Dann ist Tauschen vielleicht eine moralisch vertretbare Lösung, um den Staubfänger loszuwerden. Nach Weihnachten veranstalten manche Bars, Vereine und andere Einrichtungen Geschenktauschbörsen – auch wenn sie 2021 der Corona-Pandemie zum Opfer fielen. Nicht nur wegen der angebotenen Kuriositäten haben solche Events einen hohen Unterhaltungswert. Oft gibt es auch noch lustige Hintergrundgeschichten zu den Gegenständen.
Natürlich gehört auch etwas Glück dazu, bei solchen Veranstaltungen einen passenden Tauschpartner zu finden. Besser stehen die Chancen bei Tauschbörsen im Internet. Hier gibt es häufig auch die Möglichkeit, nicht nur Ware gegen Ware zu tauschen, sondern gegen eine virtuelle Tauschwährung. Sie müssen also nicht zwingend 1:1 mit einer Person tauschen, sondern erhalten Punkte für Ihr ungeliebtes Geschenk gutgeschrieben. Diese können Sie dann gegen ein beliebiges Angebot auf der Plattform eintauschen. Eine weitere Möglichkeit sind Tauschgruppen in sozialen Netzwerken.
Egal in welcher Form: Die Wahrscheinlichkeit, auf ungewöhnliche Angebote zu stoßen und interessante Menschen zu treffen, ist beim Tauschen hoch. In jedem Fall ist es eine nachhaltige Lösung und besser, als ein scheußliches Geschenk einfach wegzuschmeißen. Denn irgendjemand kann genau diesen Gegenstand bestimmt gebrauchen und muss ihn so nicht neu kaufen.

Geschenke spenden oder weiterverschenken: Mit gutem Gewissen Ballast loswerden
Geben ist bekanntlich seliger denn Nehmen. Warum also nicht einfach die fehlgeschlagene Aufmerksamkeit weiterverschenken? Ihnen fällt niemand aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis ein, der sich darüber freuen würde? Dann spenden Sie sie. Ganz bestimmt gibt es einen dankbaren Abnehmer für Ihr Geschenk, der andere Menschen damit glücklich macht. Und selbst die Schenkenden können Ihnen eigentlich nicht böse sein, wenn ihr Präsent hilft, Gutes zu tun.
- Für Kleidung, Wäsche und Schuhe haben beispielsweise die Kleiderkammern von Hilfsorganisationen für Obdachlose oder Geflüchtete fast immer Verwendung. Das gilt oft auch für Kosmetik- und Hygieneartikel. Viele Frauenhäuser freuen sich ebenfalls über Kleiderspenden.
- Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände nehmen Sozialkaufhäuser an.
- Smartphones und Tablets können Obdachlosen und Geflüchteten sehr bei der Bewältigung ihres Alltags helfen und werden deshalb gerne von entsprechenden Hilfsorganisationen angenommen.
- Für Technik wie Lautsprecher, Kopfhörer, Fernseher etc. haben Jugendzentren oft Verwendung.
- Lebensmittel können Sie beispielsweise bei vielen Suppenküchen und ähnlichen Einrichtungen abgeben, die für Bedürftige kochen. Die Tafeln nehmen oft nur Spenden in größeren Mengen an, etwa von Supermärkten. Hier sollten Sie auf jeden Fall vorher nachfragen. Oder Sie suchen nach Foodsharing-Möglichkeiten in Ihrer Gegend. In vielen Städten gibt es öffentlich zugängliche Regale oder Kühlschränke, in denen jede*r Lebensmittel ablegen und auch mitnehmen darf. Das Ganze geht auch online.
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