Versicherungen kündigen im Todesfall: Infos und Vorlage
Versicherungsnehmer und versicherte Person: Wer ist was?
Versicherungsnehmer und versicherte Person: Wer ist was?
Der Versicherungsnehmer hat den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen und zahlt die Beiträge. Die versicherte Person ist die Person, für die der Versicherungsschutz gilt.
Versicherungsnehmer und versicherte Person sind häufig ein- und dieselbe Person – das muss aber nicht so sein. Zum Beispiel kann ein Vater eine Lebensversicherung für sein Kind abschließen. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Vater, die versicherte Person ist das Kind.
Übersicht: Was gilt bei welcher Versicherung?
Haftpflichtversicherung
Gilt sie nur für den Verstorbenen, dann genügt eine Nachricht an die Versicherung. Bereits bezahlte Beiträge gibt es anteilig zurück. Wenn die Haftpflichtversicherung andere Personen einschließt (Familienversicherung), läuft sie so lange weiter, bis die nächste Prämie fällig wird. Überweist dann eine versicherte Person den Beitrag, übernimmt sie damit den Vertrag.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Wer die Immobilie erbt, erbt auch die dazugehörige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie eine andere Haftpflichtversicherung abschließen wollen, dann müssen Sie die bisherige ganz regulär fristgerecht kündigen.
Hausratversicherung
Eine formelle Kündigung ist nicht nötig, eine Meldung genügt. Der Versicherungsschutz läuft noch maximal zwei Monate nach dem Tod des Versicherten weiter. Einen bereits gezahlten Jahresbeitrag gibt es anteilig zurück. Übernimmt ein Erbe die Wohnung beziehungsweise das Haus, dann wird der Vertrag auf ihn übertragen.
Kfz-Versicherung
Der Vertrag geht automatisch auf die Erben über. Wenn Sie das dazugehörige Auto behalten, werden die Versicherungsbedingungen in der Regel an Sie angepasst (zum Beispiel an Ihr Alter und Ihre Schadensfreiheitsklasse).
Ansonsten können Sie das Fahrzeug verkaufen. Dann endet die Versicherung, sobald es der neue Halter neu versichert hat. Das Auto wird stillgelegt? Dann gilt die Versicherung bis zum Tag seiner Außerbetriebnahme. Die Stilllegung müssen Sie dem Versicherer belegen.
Sie wollen eine andere Kfz-Versicherung abschließen? Dann müssen Sie die bisherige ordnungsgemäß kündigen, es gibt kein Sonderkündigungsrecht.
Krankenversicherung
Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherten. Informieren Sie die Krankenversicherung des Verstorbenen möglichst innerhalb von 48 Stunden, und geben Sie die Versichertenkarte zurück. Am besten notieren Sie sich vorher die Krankenversicherungsnummer. Sie könnten Sie für einige Formalitäten noch brauchen.
Und wenn der Verstorbene der Versicherungsnehmer einer Familienversicherung war? Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich die Mitversicherten jetzt selbst anmelden. Bei einer privaten Krankenversicherung kann ein neuer Versicherungsnehmer die Police weiterführen. Bis zu zwei Monate haben die Hinterbliebenen Zeit, sich für die Fortführung zu entscheiden und die Versicherung darüber zu informieren. Der Versicherungsschutz gilt so lange unverändert weiter.
Lebensversicherung
Der Vertrag über eine Lebensversicherung endet automatisch mit dem Tod der versicherten Person. Die Versicherungssumme wird dann an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigter festgelegt ist. Achtung: Als Bezugsberechtigter sollten Sie den Todesfall schnellstmöglich melden, in der Regel gibt es eine Frist von 24 bis 72 Stunden.
Gibt es keine Bezugsberechtigten, wandert die Versicherungssumme in den Nachlass, der an die Erben ausbezahlt wird.
Der Verstorbene war der Versicherungsnehmer, aber nicht der Versicherte? Dann fällt der Vertrag an die Person, die darin als neuer Versicherungsnehmer genannt wird. Falls niemand als Nachfolger festgelegt ist, fällt der Vertrag an die Erben.
Neben der Sterbeurkunde müssen Sie bei der Meldung des Todesfalls bei der Lebensversicherung auch ein amtsärztliches Attest über die Todesursache einreichen.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz läuft automatisch für den Erben weiter. Und zwar so lange, bis die nächste Prämie fällig wird. Vorausgesetzt natürlich, dass der Hinterbliebene denselben Versicherungsschutz benötigt – und nicht zum Beispiel als Rentner einen Arbeitsrechtsschutz „erbt“. Zahlt der Erbe dann den Beitrag, ist er automatisch der neue Versicherungsnehmer.
Wohngebäudeversicherung
Die Versicherung geht automatisch auf die Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Sie müssen die Versicherung fristgerecht kündigen.
Unfallversicherung
Ihr Angehöriger ist bei einem Unfall ums Leben gekommen? Dann müssen Sie das der Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden melden. Das ist wichtig, damit sie gegebenenfalls die Todesursache untersuchen lassen kann. Die Versicherungssumme wird anschließend an den vertraglich festgelegten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Die Unfallversicherung erlischt automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer ist nicht die versicherte Person (etwa, wenn ein Ehemann eine Unfallversicherung für seine Frau abgeschlossen hat)? In dem Fall kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen.
Diese Dokumente brauchen Sie für eine Kündigung
Je nach Versicherung benötigen Sie unterschiedliche Dokumente, die Sie zusammen mit der Kündigung einreichen müssen. Welche das sind, steht in der jeweiligen Police. Sie können sich darüber aber auch direkt bei der Versicherung erkundigen. In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
- die Original-Versicherungspolice (am besten machen Sie sich davon zur Sicherheit eine Kopie)
- Sterbeurkunde (in Kopie)
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- Amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache (in Kopie)
Tipp: Sammeln Sie die Unterlagen in einem gemeinsamen Ordner. Fügen Sie weitere Belege hinzu, zum Beispiel Heiratsurkunde, Mietvertrag und Rentenbescheid. So haben Sie immer die wichtigsten Papiere beisammen. Sie könnten sie unter anderem zur Vorlage bei Behörden und Ämtern sowie für eventuell zu kündigende Telefon-, Miet- und Bankverträge brauchen.
Vorlage: Musterschreiben für die Kündigung einer Versicherung
Für die Kündigung einer Versicherung im Todesfall reicht ein formloses Schreiben. Legen Sie Ihrem Brief eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Was Sie sonst noch beachten sollten, finden Sie im Ratgeber Ruck zuck aussteigen: Versicherung kündigen mit einer Vorlage.
So kann ein Schreiben formuliert sein:
Ihre Anschrift
Ort, Datum
Kündigung Versicherung Nummer XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die Art der Versicherung mit der Versicherungsnummer XXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Herr/Frau XXX, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft Adresse ist am XX.XX.XXXX verstorben.
Eine Kopie der Sterbeurkunde finden Sie anbei.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name, Unterschrift