Ein junges Paar liest gemeinsam einen Steuerbescheid
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Steuern und Finanzen: Was ändert sich ab 2021?

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 10.12.2020

Was mag 2021 wohl bringen? Fragen Sie sich das auch etwas misstrauisch? Kein Wunder nach dem Corona-Jahr 2020. Deshalb hier zur Stimmungsaufhellung: 2021 könnte besser werden. Jedenfalls in finanzieller Hinsicht: Im kommenden Jahr dürften viele Menschen in Deutschland einiges an Steuern sparen. Zum Beispiel, weil der Grundfreibetrag höher ist und der unbeliebte Soli für die meisten wegfällt. Außerdem kommt die Grundrente. Mehr dazu und was sich sonst noch bei Steuern und Finanzen 2021 ändert, sagen Ihnen die KlarMacher voraus.

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Premiere: Grundrente ab 2021

Gute Neuigkeiten, wenn Sie in Ihrem Arbeitsleben zwar viel geschuftet, aber wenig verdient haben: Sie bekommen die Grundrente! Und zwar als Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Rente. Allerdings müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen:

Bedingung 1:

Sie haben mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten angesammelt. Das sind Jahre mit Rentenbeiträgen aus:

  • Beschäftigung
  • Kindererziehung
  • Pflegetätigkeit

Bedingung 2:

Sie haben durchschnittlich zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient. Nur diese Jahre werden für die Grundrente berücksichtigt. Alle Jahre, in denen Sie mehr oder weniger verdient haben, zählen zwar mit bei der Frage, ob Sie die 33 Beitragsjahre vollkriegen (also ob Sie Bedingung 1 erfüllen). Extrageld aus der Grundrente gibt es dafür aber nicht. Und: In voller Höhe gibt es den Zuschuss nur, wenn Sie nicht „nur“ auf 33 Jahre, sondern 35 Jahre Grundrentenzeiten kommen.

Ob Sie Grundrente bekommen und wie viel, darum müssen Sie sich nicht kümmern. Das Geld gibt es automatisch. Es kann aber sein, dass Ämter ein wenig länger für die Berechnung brauchen. Spätestens Ende 2022 sollen alle Ihren Bescheid bekommen haben, die Rente beziehen. Das Geld, das Sie in der Zwischenzeit hätten bekommen müssen, wird dann nachgezahlt.

Voraussichtlich erhalten rund 1,3 Millionen Menschen den Zuschuss. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in der digitalen Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ der Deutschen Rentenversicherung.

Grundrente – einfach erklärt: Wer bekommt sie und wer soll sie bezahlen?

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Rente: Höhere Bemessungsgrenzen

2021 tut sich auch etwas bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Und zwar hinsichtlich der Beiträge, die für das staatliche Ruhegeld monatlich fällig werden. Dafür gelten ab 1. Januar folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

  • im Westen 7.100 Euro brutto im Monat (2020: 6.900 Euro)
  • im Osten 6.700 Euro brutto im Monat (2020: 6.450 Euro)

Hintergrund: Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind, zwackt Ihnen der Staat Monat für Monat etwas von Ihrem Bruttogehalt ab. Das Geld landet dann bei der Deutschen Rentenversicherung. Wie viel, richtet sich nach Ihrem Einkommen. Je mehr Sie verdienen, desto mehr davon wandert in die Rentenkasse. Allerdings nur bis zu den genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Alles, was Sie darüber hinaus einnehmen, wird nicht auf Ihren Rentenbeitrag angerechnet.

Ein älteres Paar sitzt in Decken gehüllt an einem Fluss und genießt die Abendstimmung
© istock/RgStudio/2020  Durch höhere Bemessungsgrenzen zahlen Gutverdiener mehr in die Rentenkasse.

Steuern: Soli fällt für (fast) alle weg, Grundfreibetrag steigt an

Was ändert sich 2021 noch? Etwas, auf das viele Bundesbürger lange gewartet haben: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Den gibt es seit 1991 in Höhe von 5,5 Prozent von der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Damit ist künftig Schluss. Jedenfalls für ...

  • Alleinstehende mit einem Brutto-Jahreseinkommen von weniger als 73.000 Euro sowie für
  • Verheiratete mit einem gemeinsamen Einkommen von unter 151.000 Euro.

Das sind gut 90 Prozent seiner heutigen Zahler. Für weitere 6,5 Prozent, die über diesen Grenzen liegen, bleibt er zwar bestehen, aber in abgespeckter Form. Nur, wer ab 109.451 Euro brutto jährlich verdient, dem werden weiterhin die vollen 5,5 Prozent abgezogen.

Aber nicht nur beim Soli ändert sich (teilweise) etwas. Viele Menschen in Deutschland dürfen sich 2021 über weitere Steuererleichterungen freuen. Das liegt vor allem an den folgenden Effekten.

Grundfreibetrag heraufgesetzt

Der steuerliche Grundfreibetrag (auch Einkommensteuer-Freibetrag) beim zu versteuernden Jahreseinkommen steigt 2021 auf 9.744 Euro an. Effekt: Erst ab diesem Wert erhebt der Staat überhaupt Steuern. Wer also darunter liegt, bleibt 2021 von der Einkommensteuer verschont. Und wer mehr hat, zahlt nur Steuern auf sein Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt – der Rest bleibt unangetastet.

Kinderfreibetrag erhöht

Das ändert sich 2021 ebenfalls: Der Staat schraubt den Kinderfreibetrag nach oben. Der liegt künftig für zusammen veranlagte Eltern bei 8.388 Euro (2020: 7.812 Euro). Bei getrennter Veranlagung wird pro Elternteil die Hälfte des Betrags berücksichtigt. Effekt: Den Kinderfreibetrag dürfen Sie von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Umso mehr haben Sie steuerfrei in der Kasse.

Einkommensteuertarife verschoben

Um die berüchtigte Steuerprogression beziehungsweise die „kalte Progression“ auszubremsen, setzt der Staat alle gestaffelten Einkommensteuertarife 2021 höher an. Effekt: Damit verschieben sich die fünf Einkommensgrenzen (Tarifzonen) entsprechend nach oben, ab denen Sie in den nächsthöheren Steuersatz rutschen. 

  • Tarifzone 1: Einkommen von bis zu 9.744 Euro (= Grundfreibetrag s. o.) sind steuerfrei (2020: 9.408 Euro).
  • Tarifzone 2: Ab 9.745 Euro fallen mindestens 14 Prozent Einkommensteuer an (2020: 9.409 Euro).
  • Tarifzone 3: Ab 14.754 Euro fallen mindestens rund 24 Prozent an (2020: 14.533 Euro).
  • Tarifzone 4: Ab 57.919 Euro fallen 42 Prozent an (2020: 57.052 Euro).
  • Tarifzone 5: Ab 274.613 Euro fallen 45 Prozent an (2020: 270.501 Euro).

Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich jeweils die Einkommenshöhe.

Abschaffung des Solis: Das ändert sich für Steuerzahler

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Krankenversicherung: Höhere Zusatzbeiträge möglich

Was Sie 2021 an Steuern sparen können, müssen Sie möglicherweise an anderer Stelle drauflegen. Zum Beispiel als Mitglied einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die können nämlich ab 1. Januar ihre Zusatzbeiträge anheben. Im Durchschnitt sollen sie dann 1,3 Prozent vom Einkommen ausmachen – zusätzlich zum gesetzlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent. Das sind 0,2 Punkte mehr als bisher. Das hat das Bundesgesundheitsministerium jedenfalls als Richtwert vorgeschlagen.

Wohlgemerkt: Die Krankenkassen müssen den Zusatzbeitrag nicht erhöhen, dürfen das aber. Grundsätzlich entscheiden sie selbst darüber.

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags müssen Sie allerdings nicht hinnehmen. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Damit können Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Und zwar bis zum Ende des Monats, in dem der Zuschlag erstmals für Sie fällig wird.

Auch hinsichtlich der privaten Krankenversicherung (PKV) ändert sich 2021 etwas. Das betrifft Menschen, die von der GKV dorthin wechseln wollen. Das geht nämlich grundsätzlich erst dann, wenn ihr Gehalt eine bestimmte Höhe überschreitet. Und diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2021 bei mindestens 64.350 Euro (2020: 62.550 Euro).

Ein Krankenpfleger misst den Blutdruck einer reiferen Patientin im Krankenhausbett

Auch das ändert sich 2021

Das nächste Jahr bringt noch weitere Neuerungen. Hier einige der wichtigsten im Überblick:

  • Es gibt 2021 eine Kindergelderhöhung um 15 Euro pro Monat. Damit bekommen Eltern 2021 für ihre ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für das vierte 250 Euro.
  • Die Rundfunkgebühr sollte erstmals seit elf Jahren wieder ansteigen – um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro. Doch die Erhöhung wurde zunächst in Sachsen-Anhalt blockiert. Ob sie kommt, ist im Dezember 2020 also noch unklar.
  • Die Pendlerpauschale beträgt für einen bis zu 20 Kilometer langen Arbeitsweg zwar weiterhin 30 Cent pro Kilometer. Aber für jeden Kilometer darüber hinaus klettert sie ab 2021 auf jeweils 35 Cent.
  • Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger bekommen ab 2021 monatlich mehr Geld: Für alleinstehende Erwachsene gibt es 446 Euro (2020: 432 Euro), und wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält jeweils 401 Euro (2020: 389 Euro).
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt stufenweise an. Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde (2020: 9,35 Euro) und zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro.

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