Steuern und Finanzen: Was ändert sich ab 2021?
Steuern: Soli fällt für (fast) alle weg, Grundfreibetrag steigt an
Was ändert sich 2021 noch? Etwas, auf das viele Bundesbürger lange gewartet haben: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Den gibt es seit 1991 in Höhe von 5,5 Prozent von der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Damit ist künftig Schluss. Jedenfalls für ...
- Alleinstehende mit einem Brutto-Jahreseinkommen von weniger als 73.000 Euro sowie für
- Verheiratete mit einem gemeinsamen Einkommen von unter 151.000 Euro.
Das sind gut 90 Prozent seiner heutigen Zahler. Für weitere 6,5 Prozent, die über diesen Grenzen liegen, bleibt er zwar bestehen, aber in abgespeckter Form. Nur, wer ab 109.451 Euro brutto jährlich verdient, dem werden weiterhin die vollen 5,5 Prozent abgezogen.
Aber nicht nur beim Soli ändert sich (teilweise) etwas. Viele Menschen in Deutschland dürfen sich 2021 über weitere Steuererleichterungen freuen. Das liegt vor allem an den folgenden Effekten.
Grundfreibetrag heraufgesetzt
Der steuerliche Grundfreibetrag (auch Einkommensteuer-Freibetrag) beim zu versteuernden Jahreseinkommen steigt 2021 auf 9.744 Euro an. Effekt: Erst ab diesem Wert erhebt der Staat überhaupt Steuern. Wer also darunter liegt, bleibt 2021 von der Einkommensteuer verschont. Und wer mehr hat, zahlt nur Steuern auf sein Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt – der Rest bleibt unangetastet.
Kinderfreibetrag erhöht
Das ändert sich 2021 ebenfalls: Der Staat schraubt den Kinderfreibetrag nach oben. Der liegt künftig für zusammen veranlagte Eltern bei 8.388 Euro (2020: 7.812 Euro). Bei getrennter Veranlagung wird pro Elternteil die Hälfte des Betrags berücksichtigt. Effekt: Den Kinderfreibetrag dürfen Sie von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Umso mehr haben Sie steuerfrei in der Kasse.
Einkommensteuertarife verschoben
Um die berüchtigte Steuerprogression beziehungsweise die „kalte Progression“ auszubremsen, setzt der Staat alle gestaffelten Einkommensteuertarife 2021 höher an. Effekt: Damit verschieben sich die fünf Einkommensgrenzen (Tarifzonen) entsprechend nach oben, ab denen Sie in den nächsthöheren Steuersatz rutschen.
- Tarifzone 1: Einkommen von bis zu 9.744 Euro (= Grundfreibetrag s. o.) sind steuerfrei (2020: 9.408 Euro).
- Tarifzone 2: Ab 9.745 Euro fallen mindestens 14 Prozent Einkommensteuer an (2020: 9.409 Euro).
- Tarifzone 3: Ab 14.754 Euro fallen mindestens rund 24 Prozent an (2020: 14.533 Euro).
- Tarifzone 4: Ab 57.919 Euro fallen 42 Prozent an (2020: 57.052 Euro).
- Tarifzone 5: Ab 274.613 Euro fallen 45 Prozent an (2020: 270.501 Euro).
Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich jeweils die Einkommenshöhe.
Krankenversicherung: Höhere Zusatzbeiträge möglich
Was Sie 2021 an Steuern sparen können, müssen Sie möglicherweise an anderer Stelle drauflegen. Zum Beispiel als Mitglied einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die können nämlich ab 1. Januar ihre Zusatzbeiträge anheben. Im Durchschnitt sollen sie dann 1,3 Prozent vom Einkommen ausmachen – zusätzlich zum gesetzlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent. Das sind 0,2 Punkte mehr als bisher. Das hat das Bundesgesundheitsministerium jedenfalls als Richtwert vorgeschlagen.
Wohlgemerkt: Die Krankenkassen müssen den Zusatzbeitrag nicht erhöhen, dürfen das aber. Grundsätzlich entscheiden sie selbst darüber.
Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags müssen Sie allerdings nicht hinnehmen. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Damit können Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Und zwar bis zum Ende des Monats, in dem der Zuschlag erstmals für Sie fällig wird.
Auch hinsichtlich der privaten Krankenversicherung (PKV) ändert sich 2021 etwas. Das betrifft Menschen, die von der GKV dorthin wechseln wollen. Das geht nämlich grundsätzlich erst dann, wenn ihr Gehalt eine bestimmte Höhe überschreitet. Und diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2021 bei mindestens 64.350 Euro (2020: 62.550 Euro).
Auch das ändert sich 2021
Das nächste Jahr bringt noch weitere Neuerungen. Hier einige der wichtigsten im Überblick:
- Es gibt 2021 eine Kindergelderhöhung um 15 Euro pro Monat. Damit bekommen Eltern 2021 für ihre ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für das vierte 250 Euro.
- Die Rundfunkgebühr sollte erstmals seit elf Jahren wieder ansteigen – um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro. Doch die Erhöhung wurde zunächst in Sachsen-Anhalt blockiert. Ob sie kommt, ist im Dezember 2020 also noch unklar.
- Die Pendlerpauschale beträgt für einen bis zu 20 Kilometer langen Arbeitsweg zwar weiterhin 30 Cent pro Kilometer. Aber für jeden Kilometer darüber hinaus klettert sie ab 2021 auf jeweils 35 Cent.
- Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger bekommen ab 2021 monatlich mehr Geld: Für alleinstehende Erwachsene gibt es 446 Euro (2020: 432 Euro), und wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält jeweils 401 Euro (2020: 389 Euro).
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt stufenweise an. Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde (2020: 9,35 Euro) und zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro.