
Steuererklärung selber machen: So gehst du vor

Die Steuererklärung selber zu machen kann zwar durchaus mehrere Stunden dauern. Bei einfachen finanziellen Verhältnissen ist es aber nicht besonders kompliziert. Und die Mühe kann sich durchaus lohnen. Wie hoch die Erstattung im Schnitt ausfällt, wo du die Formulare für die Erklärung findest und wie du die Bögen ausfüllst, erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
- Warum überhaupt eine Steuererklärung machen?
- Papierform oder digital: Wie erstellst du die Erklärung?
- Fristen beachten: Bis wann musst du abgeben?
- Vorbereitung: Welche Daten und Belege brauchst du?
- Los geht’s: Wie füllst du die Steuerformulare aus?

Auf den Punkt

Auf den Punkt
- Viele Arbeitnehmer*innen sind nicht verpflichtet dazu, eine Steuererklärung abzugeben.
- Das freiwillige Einreichen lohnt sich jedoch oft.
- Im Schnitt liegt die Steuererstattung bei rund 1.070 Euro.
- Bei einfachen finanziellen Verhältnissen ist der Aufwand überschaubar.
- Weitergehende Unterstützung bieten etwa das Bundesfinanzministerium und Vereine.
Warum überhaupt eine Steuererklärung machen?
Angestellte sind nur in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für das vergangene Jahr abzugeben – zum Beispiel, wenn sie:
- beim Finanzamt Freibeträge eingefordert haben.
- Nebeneinkünfte hatten, die einen bestimmten Betrag überschreiten.
- mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben.
- Ehe- oder Lebenspartner*innen haben, die eine Steuererklärung abgeben.
Dazu kommen einige weitere Fälle. Neben diesen Arbeitnehmer*innen sind zudem mehrere weitere Gruppen grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zum Beispiel Selbstständige oder Rentner*innen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel „Steuererklärung abgeben: Pflicht oder Kür?“.
Wenn du unsicher bist, ob du eine Steuererklärung machen musst, solltest du unbedingt beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Amt fordert nur in bestimmten Fällen von sich aus dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn du keine Aufforderung bekommen, kannst du also durchaus zur Steuererklärung verpflichtet sein.

Freiwillige Steuererklärung lohnt sich häufig
Selbst wenn du wie viele Arbeitnehmer*innen nicht dazu verpflichtet bist, kann sich die Mühe einer Steuererklärung lohnen. 14,3 Millionen Steuerpflichtige hatten laut Statistischem Bundesamt etwa für 2018 eine Steuererklärung abgegeben. Der größte Teil davon, immerhin 12,6 Millionen, bekam eine Erstattung. Im Schnitt lag die Steuererstattung bei 1.072 Euro.
Der zu erwartende Betrag reicht häufig allerdings nicht aus, um die Kosten für Steuerberater*innen zu decken, die die Arbeit übernehmen. Bei unkomplizierten finanziellen Verhältnissen ist es deshalb meist ratsam, die Steuererklärung selber zu machen. Das bedeutet zwar etwas Aufwand. Es ist aber nicht so schwierig, wie viele befürchten. Worauf dabei zu achten ist, erklären die folgenden Abschnitte.
Papierform oder digital: Wie erstellst du die Erklärung?
Angestellte oder Rentner*innen ohne weitere steuerpflichtige Einnahmen – ausgenommen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung – dürfen die Steuererklärung sowohl digital als auch auf Papier anfertigen. Alle anderen und Selbstständige müssen sie digital übermitteln.
Für die Papierform lädst du die Formulare von der Website vom Bundesministerium der Finanzen oder von der Website deines Finanzamtes herunter. Wenn du noch nicht weißt, welches Amt das genau ist, findest du es über die Suche beim Bundeszentralamt für Steuern heraus. Nach dem Download druckst du die für dich relevanten Unterlagen aus und füllst sie aus. Ist die Steuererklärung fertig, sendest du diese per Post an das zuständige Finanzamt.

Direkter und umweltfreundlicher geht es mit der Online-Steuererklärung: Hierfür gibt es unterschiedliche Programme für den Computer oder auch das Smartphone. Damit füllst du deine Steuerunterlagen digital aus und sendest sie dann direkt vom mobilen Gerät aus ans Finanzamt. Die Programme unterscheiden sich im Preis und in der Nutzerfreundlichkeit. Manche führen mit besonders einfachen Fragen durch die Steuererklärung. Mehr dazu liest in diesem Artikel „Steuersoftware im Vergleich: Welche kann was?".
Die Regierung stellt die Software Elster – eine Abkürzung für elektronische Steuererklärung – kostenlos zur Verfügung. Um dieses Programm zu verwenden, musst du dich online bei Elster registrieren. Anschließend erhältst du die nötigen Aktivierungsdaten per E-Mail und Post. Damit loggst du dich auf dem Computer in das Programm ein und kannst direkt loslegen, die Steuerformulare auszufüllen. Elster unterstützt dich dabei mit vielen Hilfestellungen und Informationen zu den jeweiligen Formularen und Angaben.
Fristen beachten: Bis wann musst du abgeben?
Bei den Fristen für die Abgabe der Steuererklärung kommt es darauf an, ob du diese freiwillig machst oder dazu verpflichtet bist. Wenn du kannst, aber nicht musst, hast du bis zu vier Jahre Zeit für die Abgabe. Die Steuererklärung für 2022 muss demnach erst bis Ende 2026 beim Finanzamt eingehen.
Wenn du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, musst du die Unterlagen bis spätestens 31. Juli des Folgejahres einreichen. Diese Frist solltest du auch nicht versäumen. Eine verspätete Abgabe kann schnell zu relativ hohen Geldstrafen führen. Wenn du es aus wichtigen Gründen nicht schaffst, die Steuererklärung bis zu dieser Frist abzugeben, kannst du eine Verlängerung beim Finanzamt beantragen. Mögliche Gründe sind beispielsweise:
- fehlende Unterlagen,
- eine längere Krankheit oder
- eine über längere Zeit sehr hohe Arbeitsbelastung.
Allerdings muss der Antrag dafür rechtzeitig vor Ende der Juli-Frist eingehen. Einen Anspruch auf eine Fristverlängerung hast du jedoch nicht. Du musst also auf das Entgegenkommen des Finanzamtes hoffen.

Vorbereitung: Welche Daten und Belege braucht du?
Um deine Steuererklärung auszufüllen, solltest du deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID, international TIN) kennen. Diese findest du in zurückliegenden Einkommensteuerbescheiden oder auch auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber. Wenn du die Nummer nicht kennst und auch nicht finden kannst, lässt sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern. Du kannst die Steuererklärung im Zweifelsfall aber auch ohne die Steuer-ID abgeben. Das Finanzamt ordnet deine Formulare dann deiner Identifikationsnummer zu.
Darüber hinaus benötigst du Belege für alle Einnahmen aus dem betreffenden Jahr. Und Belege für alle Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst. Hier ein Überblick über häufig anfallende Nachweise:
- Jährliche Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
- Quittungen über Spenden
- Quittungen für berufliche Kosten (z. B. für Bewerbungen oder Arbeitsmittel)
- Belege für absetzbare Versicherungen (mehr dazu im Artikel „Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?“)
- Jährliche Nebenkostenabrechnung für gemietete Wohnung oder Haus
- Belege für Gesundheitskosten (z. B. Eigenkostenanteil für Arztbesuche, selbst gezahlte Medikamente)
- Belege für Zinserträge bzw. -kosten sowie Kapitalerträge oder Lohnersatzleistungen
- Bescheinigung für Riester-Vertrag
- Schwerbehindertenausweis
Die gute Nachricht: Du musst in der Regel beim Versenden der Steuererklärung keine Belege mit einreichen. Einzige Ausnahme: Nachweise, die im entsprechenden Formular der Erklärung ausdrücklich verlangt werden.
Wichtig: Gib in der Steuererklärung dennoch besser nichts an, wofür du keine Belege hast. Denn das Finanzamt kann jederzeit von dir verlangen, dass du entsprechende Nachweise einreichst.
Los geht’s: Wie füllst du die Steuerformulare aus?
Egal ob elektronisch oder in Papierform, normalerweise beginnst du mit dem Hauptvordruck oder auch Mantelbogen. Hier kommen allgemeine Informationen zu deiner Person hinein. Dazu gehören
- persönliche Daten wie Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer
- ausgeübter Beruf
- Religionszugehörigkeit bzw. Angabe dazu, dass du nicht kirchensteuerpflichtig bist
Unbedingt zu beachten ist hierbei (wie auch im weiteren Verlauf der Steuererklärung): Wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und du eine Steuererklärung zusammen mit deiner*deinem Partner*in abgibst, müssen ihre*seine Daten im selben Formular eingetragen werden.
Nach dem Hauptvordruck folgen unterschiedliche Anlagen zur Steuererklärung. Dies sind zusätzliche Bögen, die Auskunft über bestimmte Ausgaben und Einnahmen geben, wie etwa Versicherungsbeiträge oder Einkünfte aus Vermietungen. Einige dieser Anlagen musst du ausfüllen, andere kannst du auslassen.
Wichtig für das Ausfüllen sämtlicher Formulare: Lies jeden Punkt genau durch und trage alle Daten gewissenhaft ein. Denn Fehler in der Steuererklärung können teuer werden, allerdings nur in bestimmten Fällen. Etwa, wenn du steuerpflichtige Einnahmen auslässt. Wenn du einmal nicht genau weißt, wie du einen Punkt ausfüllen sollst, schau bei den Anleitungen des Bundesministeriums der Finanzen nach. Diese findest du beispielsweise zusammen mit den Formularen für die Steuererklärung unter formulare-bfinv.de.
Hier erhältst du Hilfe bei deiner Steuererklärung
Hier erhältst du Hilfe bei deiner Steuererklärung
Wenn du bei deiner Steuererklärung an einem Punkt nicht weiterkommst, kannst du dich an verschiedene Stellen wenden, die deine Fragen beantworten. Dabei sind sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Angebote. Welche Möglichkeiten es gibt, erklärt unser Artikel „Hilfe für die Steuererklärung: Wer darf helfen und was kostet das?“.
Welche Anlagen sind die wichtigsten?
Den Hauptvordruck musst du ausfüllen, wenn du deine Steuererklärung selber machst. Für die meisten zusätzlichen Formulare gilt das nicht oder nur bedingt – je nach deinen Lebensumständen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Anlagen und was du dort einträgst:
Anlage N – für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit: Das ist eine wichtige Anlage für Angestellte. Hier kommen die Angaben aus der jährlichen Lohnabrechnung deines Arbeitgebers hinein, wie etwa Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Kirchensteuer oder auch Kurzarbeitergeld. Zudem einige andere Lohnbezüge und Aufwandsentschädigungen, sofern sie auf deine Situation zutreffen.
Anlage Vorsorgeaufwand: Dieses Formular betrifft die meisten, darin trägst du nämlich die Kosten deiner gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein. Und die Einzahlungen in die Rentenversicherung, wie sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber angegeben sind. Außerdem kannst du hier weitere Ausgaben für die Altersvorsorge angeben.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Hier gibst du beispielsweise deine über das Jahr angesammelten Krankheitskosten an, also was du etwa für Arzneimittel oder eine Kur ausgegeben hast. Aber auch Kosten, die bei dir aufgrund einer Behinderung oder für eine Pflege angefallen sind, gehören in dieses Formular.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Wenn du in dem betreffenden Jahr Handwerker*innen bezahlst hast, trägst du die Kosten dafür in dieser Anlage ein. Das gilt für Kosten zur Renovierung, Erhaltung oder auch Modernisierung, die in deinem eigenen Haushalt angefallen sind. Oder hattest du Hilfe im Haushalt? Über dieses Formular kannst du beispielsweise die Kosten für eine Reinigungskraft, eine Gartenfachkraft oder auch Babybetreuung absetzen.
Anlage Sonderausgaben: Spendest du regelmäßig? Dann ist dieses Formular wichtig für dich. Hier kannst du die Ausgaben dafür eintragen und somit von der Steuer absetzen. Darüber hinaus gibst du hier die Kirchensteuer an – aber nur, wenn du diese nicht bereits aus dem Lohnsteuerbescheid in Anlage N eingetragen hast. Mitgliedsbeiträge oder auch Kosten für eine Berufsausbildung darfst du in diesem Formular ebenfalls angeben.
Anlage Kind: Hier trägst du unter anderem ein, ob und wie viel Kindergeld du für den Nachwuchs bekommen hast und in welchem Verhältnis du zu dem Kind stehst. Für volljährige Kinder kommen Informationen zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit hinzu. Wichtig: Für jedes Kind musst du einen gesonderten Bogen ausfüllen. Du darfst also nicht mehrere Kinder in einem Formular zusammenfassen.

Was wird sonst noch häufig gebraucht?
Neben den wichtigsten Steuerformularen gibt es einige weitere, die relativ häufig zutreffen. Hier eine Auswahl ebenfalls oft auszufüllender Bögen von Vorsorge bis Vermietung:
Anlage AV – Steuerliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen: Du hast einen Riester-Vertrag? In dem Fall solltest du dieses Formular ausfüllen. Anhand deiner Zahlen errechnet das Finanzamt, wie viel Förderung dir zusteht. Außerdem sind bis zu 2.100 Euro der Kosten für die Riester-Beiträge (inklusive Förderung) als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Die Daten deiner einzelnen Riester-Verträge musst du allerdings nicht angeben, die erhält das Finanzamt automatisch.
Anlage Kap – Einkünfte aus Kapitalvermögen/Anrechnung von Steuern: Dieses Formular ist unter anderem wichtig, wenn du unversteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhalten hast, zum Beispiel durch den Handel mit Aktien.
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Du vermietest oder verpachtest eine Immobilie beziehungsweise Land? Dann musst du dieses Formular mit einreichen. Hier gibst du die Adresse des Objekts an sowie die Höhe deiner Einkünfte. Ob es nun um eine reguläre Vermietung geht oder die Vermietung an Angehörige, ob es eine kurzfristige Vermietung ist oder nur ein Zimmer vermietet wird: Sämtliche Mieteinnahmen gehören in die Anlage. Du kannst jedoch in Zeile 23 eventuelle Werbungskosten geltend machen, wenn diese deine Einnahmen verringert haben.
Du hattest im betreffenden Steuerjahr noch andere Einnahmen oder Ausgaben? Zum Beispiel durch eine Erbschaft, selbstständige Arbeit oder Corona-Hilfen? Sämtliche Steuerbögen auf einen Blick findest du unter anderem beim Bundesministerium der Finanzen.
Wie hat dir der Artikel gefallen?