Digitaler Nachlass: Was passiert mit Ihren Spuren im Internet?
Vorlagen: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Vorlagen: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Muster-Vollmacht erstellt, mit der Sie Ihren digitalen Nachlass einer bestimmten Person anvertrauen. Die Vorlage können Sie hier einsehen und herunterladen:
Muster-Vorlage Vollmacht für digitalen Nachlass der Verbraucherzentrale NRW
Was muss alles auf eine Liste, die Ihr Nachlassverwalter benötigt? Auch hierzu hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Muster-Vorlage erstellt, die Sie beliebig ergänzen können.
Muster-Vorlage Kontenübersicht für digitalen Nachlass der Verbraucherzentrale NRW
Einzelne Accounts: Diese Adressen helfen weiter
Bei einigen Anbietern können Sie direkt regeln, was mit Ihrem jeweiligen Account passieren soll.
Bei Facebook zum Beispiel können Sie eine Person benennen, die sich im Fall der Fälle um Ihr Konto kümmern soll. Dieser „Nachlasskontakt“ darf unter anderem einen Beitrag zu Ihrem Gedenken einrichten, neue Freundschaftsanfragen beantworten und das Konto löschen lassen. Er kann allerdings nicht Ihre Nachrichten lesen und neue Freunde in Ihrem Namen suchen.
Hier richten Sie den Nachlasskontakt bei Facebook ein
Bei Google gibt es einen „Kontoinaktivität-Manager“. Damit können Sie bis zu zehn Personen auswählen, die Zugang zu Ihrem Google-Konto erhalten, wenn Sie es einen bestimmten Zeitraum nicht mehr genutzt haben. Wie lang dieser Zeitraum ist, bestimmen Sie selbst – möglich sind zwischen drei und 18 Monaten.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Kontoaktivität-Manager
Bei vielen Webdiensten haben Sie Ihren Account vielleicht schon lange nicht mehr genutzt und möchten ihn löschen? Dabei hilft Ihnen JustDeleteMe. Das Programm listet so gut wie alle Anbieter auf und führt Sie per Klick auf den Button zum jeweiligen Abmeldeprozess. Ein Farbschema Rot-Gelb-Grün zeigt Ihnen außerdem an, wie leicht die Abmeldung ist.
Hier geht es zum Dienst JustDeleteMe.
Tipp: Passwortmanager statt Liste
Vielleicht haben Sie Passwortmanager ohnehin schon im Einsatz. In diesen Programmen können Sie Ihre verschiedenen Onlinekonten mit den dazugehörigen Passwörtern abspeichern. Sie selbst brauchen sich dann nur noch das Master-Passwort für den Passwortmanager zu merken.
Das ist natürlich auch praktisch für Ihre Erben. Wenn die das Master-Passwort kennen, finden sie im Passwortmanager alle Ihre Konten inklusive Passwörter. Eine eigens angelegte Liste ist dann nicht nötig.
Zu den bekanntesten Passwortmanagern gehören 1Password und LastPass. Bei 1Password können bis zu fünf Personen gemeinsam ein Konto führen und einzelne Zugänge miteinander teilen. Noch praktischer ist der „Notfallzugriff“ bei LastPass. Hier benennen Sie eine Vertrauensperson, die das Master-Passwort bekommt. Der Clou: Will die Vertrauensperson vor Ihrem Tod auf Ihr Passwortmanager-Konto zugreifen, dann können Sie das innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen. Erst nach dieser Frist gibt es den Zugang. So verhindert das Programm, dass jemand Ihr Vertrauen missbraucht.