Dauer der Privatinsolvenz: Schuldenfrei in 6, 5 oder 3 Jahren?
Privatinsolvenz einfach aussitzen?
Privatinsolvenz einfach aussitzen?
In Saus und Braus über die Verhältnisse leben und anschließend während der Privatinsolvenz sechs Jahre nichts zurückzahlen? Eine schlechte Idee. Denn wer sich nicht bemüht, seine finanziellen Verpflichtungen wenigstens teilweise abzubauen, dem streicht das Insolvenzgericht am Ende die Restschuldbefreiung. Und wem die Schulden selbst nach sechs Jahren in der Privatinsolvenz nicht erlassen werden, dem droht schnell (erneut) die Zwangsvollstreckung. Eine weitere Privatinsolvenz lässt sich erst nach frühestens drei Jahren beantragen.
In der Wohlverhaltensphase guten Willen zeigen
Große Bedeutung für die Dauer einer Privatinsolvenz hat die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie wird gerichtlich eingeleitet mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Für die Schuldner ist die Wohlverhaltensphase eine Art Bewährungsprobe. Sie ist der entscheidende Faktor bei der Frage, ob das Verfahren nach sechs, fünf oder drei Jahren überstanden ist.
Dafür müssen sich die säumigen Zahler an strenge Regeln halten. Dazu gehört unter anderem auch die Pflicht zur sogenannten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass sie einer angemessenen Arbeit nachgehen sollen. Haben sie keine, müssen sie sich eine suchen. Von ihrem Gehalt haben die Schuldner den jeweils pfändbaren Anteil an ihren Insolvenzverwalter abzugeben. Der teilt dieses Geld unter den Gläubigern auf. Je mehr zusammenkommt, desto kürzer ist die Dauer der Privatinsolvenz.
Wann beginnt die Wohlverhaltensphase? Ihr Countdown startet rückwirkend ab der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens. Also nicht erst dann, wenn sie vom Insolvenzgericht eingeleitet wird. Sie endet nach maximal sechs Jahren. Das führt dazu, dass die gesamte Privatinsolvenz – inklusive Wohlverhaltensphase – nach spätestens dieser Zeitspanne überstanden ist.