
Zuschusspflicht für Arbeitgeber: Das macht die Betriebsrente attraktiv

Stell dir vor, du bist in Rente – und merkst es kaum. Natürlich, einiges ist schon anders. Vor allem brauchst du nicht mehr zu arbeiten. Trotzdem kannst du dir praktisch so viel leisten wie vorher. Und das, obwohl deine gesetzliche Rente deutlich geringer ist als dein früheres Einkommen. Kann das sein? Ja, wenn du dich rechtzeitig um eine zusätzliche Rente kümmerst. Zum Beispiel mit einer betrieblichen Altersvorsorge.
Themen in diesem Artikel
- Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht
- So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
- Das steckt hinter dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG)
Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht
Die gesetzliche Rente allein genügt kaum noch für ein sorgloses Auskommen im Alter. Vor allem zahlreiche, ehemalige Geringverdiener*innen machen bereits diese bittere Erfahrung. Entweder, weil sie wegen ihrer knappen Rente von Altersarmut bedroht sind und/oder Grundsicherung bekommen. Davon hast du auch schon gehört? Gut. Aber sorgst du bereits für deinen Ruhestand zusätzlich vor?
Falls nicht, kannst du deine staatliche Altersstütze zum Beispiel mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufstocken. Wenn du ein bestimmtes Modell der betrieblichen Altersvorsorge gewählt hast, muss dein Arbeitgeber sogar einen Zuschuss dafür leisten. Dazu ist er nämlich seit 2022 verpflichtet. Und das ist nicht der einzige Vorteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BSRG), das seit Anfang 2018 in Kraft ist.
Die Grundsicherung im Alter – wer bekommt sie?
Die Grundsicherung im Alter – wer bekommt sie?
Die Grundsicherung ist eine staatliche, finanzielle Hilfe zur Lebensführung. Sie gehört zu den Sozialleistungen und wird unter anderem Menschen gewährt, deren Rente oder Vermögen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht. Laut der Deutschen Rentenversicherung ist das derzeit bei einem monatlichen Einkommen von weniger als 924 Euro der Fall (Stand: 2023). Im Dezember 2021 bezogen rund 1,1 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter.
So funktioniert die betriebliche Vorsorge
Es gibt fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
Eine dieser Möglichkeiten muss dein Arbeitgeber dir anbieten, wenn du danach fragst. Er darf aber selbst entscheiden, welche Option er wählt. Bei jedem dieser Modelle wird über die Jahre auf unterschiedliche Weise Geld für deine betriebliche Altersvorsorge angespart.
Einige Arbeitgeber zahlen den vollen Beitrag für ihre Angestellten. Viele Beschäftigte übernehmen den Beitrag aber auch selbst, indem sie monatlich einen Teil ihres Gehalts einzahlen. Das nennt sich Entgeltumwandlung – und auf die haben alle Angestellten ein Recht. Den monatlichen Beitrag legt dein Arbeitgeber für dich möglichst gewinnbringend an, meistens über eine Direktversicherung.
Eine dritte Möglichkeit ist: Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen teilen sich die Beitragszahlung. Dann wird der Beitrag teilweise aus der Entgeltumwandlung bezahlt und teilweise durch den Zuschuss des Arbeitgebers. Seit 2019 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent für einen Betriebsrentenvertrag mit Entgeltumwandlung beizusteuern.
Und was passiert bei einem Jobwechsel? Muss dein neuer Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge übernehmen? Nein. Jedenfalls ist er gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Allerdings sind viele Unternehmen von sich aus dazu bereit.
Das steckt hinter dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG)
Das klingt für dich ganz sinnvoll und praktisch? Das ist es auch. Deshalb nutzen knapp 54 Prozent (Stand: 2019) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Aber vor allem in kleineren bis mittleren Betrieben besteht noch Nachholbedarf. Auch Geringverdiener*innen bleiben oft außen vor, obwohl das Thema besonders für sie wichtig ist.
Um das zu ändern, hat die Bundesregierung die Zusatzvorsorge finanziell noch attraktiver gemacht. Und zwar mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG), das seit 1. Januar 2018 gilt. Es bringt dir als Arbeitnehmer*in gleich mehrere Vorteile.
Die Steuerlast sinkt
Vorsorgebeiträge sind bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung West steuerfrei. Das entspricht einem bAV-Höchstbeitrag im Jahr 2022 von 584 Euro monatlich oder 7.008 Euro im Jahr.
Geblieben ist hingegen die Sozialversicherungsfreiheit von vier Prozent. Hier liegt der Höchstbeitrag 2023 bei 292 Euro im Monat oder 3.504 Euro im Jahr. So viel kannst du also jeweils steuerfrei in deine betriebliche
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Von dem Bruttogehalt, das Angestellte bekommen, werden Beiträge für die Sozialversicherung abgezogen. Die Höhe dieser Beiträge ist aber auf ein bestimmtes Maximum begrenzt. Wenn das Gehalt eine festgelegte Höchstgrenze übersteigt, ändert sich die Höhe der Beiträge nicht mehr. Beispiele: Die BBG zur Krankenversicherung und der Pflegeversicherung liegt 2023 bei jeweils 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro im Jahr. Bei der allgemeinen Rentenversicherung steht sie bei 7.100 Euro monatlich in den neuen Bundesländern und bei 7.300 Euro in den alten Bundesländern (Stand: 2023).
Der Einstieg gelingt leichter
Verdienst du vergleichsweise wenig, dann erleichtert dir das BSRG den Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge. Unter zwei Voraussetzungen: Erstens, wenn du höchstens 2.575 pro Monat verdienst. Zweitens, wenn dich dein Arbeitgeber jährlich mit 240 bis 960 Euro bei der Vorsorge unterstützt. In dem Fall gewährt der Staat dem Arbeitgeber Steuererleichterungen. Das soll für ihn Anreiz sein, bei der Vorsorge für Beschäftigte mit geringerem Einkommen mitzumachen.
Ein zusätzlicher Vorteil: Lebenslange Renten von einer monatlichen Höhe bis maximal 251 Euro werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet (Stand jeweils 2023). Unterm Strich bedeutet das mehr Geld für die Bezieher*innen der staatlichen Zuwendung.
Die Nachzahlung ist möglich
Legst du eine berufliche (Zwangs-)Pause ein? Dann verdienst du vorübergehend weniger bis nichts. Das ist zum Beispiel während Elternzeit, Pflegezeit oder eines langen unbezahlten Urlaubs so. In solchen Fällen ist es schwierig oder sogar unmöglich, weiter regelmäßig in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das BSRG erlaubt nun Nachzahlungen für beitragsfreie Zeiten bei einer weiterlaufenden Anstellung. Das heißt: Für insgesamt zehn Jahre eines ruhenden Arbeitsverhältnisses kannst du die bAV-Beiträge in einer Höhe von bis zu acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze nachschießen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist übrigens nicht die einzige Möglichkeit für eine Zusatzrente. Mehr zum Thema erfährst du in unserem Artikel zum Rentensystem in Deutschland.
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