Diebstahlversicherung: Ein Einbrecher in grauer Kapuzenjacke durchwühlt ein Schlafzimmer
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Diebstahlversicherung: Wichtig oder kann das weg?

Symbolbild Leuchtturm
von Redaktion KlarMacher, 29.05.2019

Ein sonniger Nachmittag mit Freunden im Café, ein großer Eisbecher. So macht das Leben Spaß. Nun noch zahlen und weiterziehen. Sie tasten nach Ihrer Handtasche …. aber die ist nicht mehr da! Alles Suchen hilft nichts: Jemand hat die Tasche unbemerkt gestohlen! Was nun? Die Geldbörse mit dem Personalausweis, EC- und Kreditkarte, der Haustürschlüssel und natürlich das Handy – alles weg. Eine Diebstahlversicherung wäre jetzt nicht schlecht, oder? Die würde zumindest für den materiellen Schaden aufkommen – oder etwa nicht?

Themen in diesem Artikel

Grafik Diebstähle in Deutschland

Hausratversicherung ist die umfassendste Diebstahlversicherung

Viele Menschen, die der Studenten-WG entwachsen sind und einen eigenen Hausstand haben, verfügen über eine Hausratversicherung – und damit auch über eine umfassende Diebstahlversicherung. Nicht zuletzt deshalb zählt die Hausratversicherung zu den allgemein als sinnvoll betrachteten Versicherungen. Sobald jemand in Ihre Wohnung gewaltsam eindringt und ihr Hab und Gut entwendet oder zerstört, ersetzt die Hausratversicherung Ihnen diese Dinge und zwar zum Neupreis. Das heißt, Sie bekommen so viel Geld, dass Sie sich die gestohlenen oder kaputten Dinge neu anschaffen können. 

Das gilt auch für das nagelneue Smartphone: In der Wohnung gehört es zum Hausrat. Entwendet ein Dieb das teure Teil, zahlt die Hausratversicherung Ihnen ein neues Handy.

Schwieriger wird es, wenn bei einem Einbruch Bargeld gestohlen wird. Versicherungen beschränken ihre Haftung für solche Fälle meist drastisch und ersetzen nur einen Bruchteil. Zudem stellen sie hohe Anforderungen an Tresore. Geregelt ist dies in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Sie daher sorgfältig lesen sollten.

Tipp: Gute Hausratversicherungen bieten auch eine sogenannte Außenversicherung. Sie kommt dann auch für Diebstähle außerhalb Ihrer vier Wände auf, etwa beim Einbruch in Ihr Auto. Oder im Urlaub, bei Einbruch in Ihr Hotelzimmer oder Ihre Schiffskabine. Sie regelt auch Diebstähle während eines Krankenhausaufenthaltes. Wieviel und wann ersetzt wird, ist abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Diebstahlversicherung: Ein Einbrecher hebelt mit Brecheisen ein Fenster auf
© istock/Wavebreak/2013  Wenn ein Einbrecher sich gewaltsam Zugang zu Ihrem Haus verschafft, liegt schwerer Diebstahl vor.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur bei sogenanntem schwerem Diebstahl und Raub, nicht bei einfachem Diebstahl. Worin liegt der Unterschied? Darin, wie leicht Sie es dem Einbrecher gemacht haben! 

Unter einfachem Diebstahl versteht man

  • Diebstahl durch unverschlossenen Türen oder Fenster.
  • Diebstahl durch Täuschung, sogenannte Trickdiebstähle.
  • Diebstahl aus der Handtasche, außer sie wird gewaltsam entwendet.

Bei schwerem Einbruch kommt die Versicherung dagegen für den Schaden auf. Er liegt vor, wenn

  • der Dieb sich gewaltsam Zugang in die Wohnung oder ins Haus verschafft.
  • der Dieb sich mit einem gestohlenen oder gefälschten Schlüssel Zugang verschafft.
  • der Dieb sich unbemerkt ins Haus schleicht und versteckt.

Zwingt ein Einbrecher Sie unter Anwendung oder auch nur Androhung von Gewalt zur Aushändigung Ihrer Wertgegenstände, spricht man von Raub – und auch dann greift die Hausratversicherung.

Als Faustregel gilt: Die Hausratversicherung zahlt, sobald der Täter ein greifbares Hindernis überwinden oder Gewalt anwenden muss, um zum Ziel zu kommen.

Wichtig: Die Hausratversicherung verweigert die Zahlung, wenn Sie den Haustürschlüssel unter der Fußmatte oder anderen leicht zugänglichen Orten “verstecken”!

Was tun, wenn bei einem Einbruch der Ausweis gestohlen wurde?

Was tun, wenn bei einem Einbruch der Ausweis gestohlen wurde?

Dann müssen Sie sofort aktiv werden. Melden Sie den Diebstahl entweder der Polizei oder Ihrem Bürgeramt. Was es in einem solchen Fall alles zu beachten gibt, finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

Diebstahlversicherung fürs Fahrrad

Grundsätzlich umfasst die Hausratversicherung auch Ihr Fahrrad. Allerdings nur, wenn es aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, dem abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage gestohlen wird. Gute Versicherungen ersetzen auch ein vor der Haustür angeschlossenes Fahrrad.

Eine Hausratversicherung zahlt aber oft nur einen gedeckelten Betrag, zum Beispiel ein Prozent der Gesamtdeckungssumme. Haben Sie also Ihre Hausratversicherung über 60.000 Euro abgeschlossen, bekommen Sie bei Diebstahl Ihres Fahrrades maximal 600 Euro. 

Sobald das Fahrrad irgendwo unterwegs gestohlen wird, ist die Hausratversicherung nicht mehr zuständig – es sei denn, Sie haben Ihren Versicherungsschutz um eine Fahrradklausel erweitert. Die Extra-Kosten bleiben im Rahmen der bestehenden Versicherung aber meist überschaubar. Dann wird auch das unterwegs entwendetes Fahrrad ersetzt – solange es ordnungsgemäß angeschlossen war.

Diebstahlversicherung: An einem Fahrradständer ist nur noch ein einzelner Reifen angekettet
© istock/tzahiV/2018  Fahrraddiebstahl deckt die Hausratversicherung meist nicht ab.

Alternativ gibt es eigenständige Fahrradversicherungen. Sie versichern das gute Stück nicht nur gegen Diebstahl, egal, wo und wann es gestohlen wird. Sie können auf Wunsch noch weitere Leistungen umfassen: Schäden bei einem Sturz oder Unfall. Auch bei Vandalismus, Materialfehler und Teilediebstahl wird geleistet.

Vor allem bei den meist hochpreisigen E-Bikes ist eine Diebstahlversicherung durchaus ratsam, auch wenn sich Fahrradversicherungen den umfassenden Schutz gut bezahlen lassen: Für ein Rad im Wert von 500 Euro betragen die jährlichen Prämien zwischen 50 und 100 Euro. Für die Versicherung einen Rades von 1.500 Euro können Sie auch schon mal mit 200 Euro im Jahr rechnen.

Fahrradversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich Leistungsumfang und daran geknüpfte Bedingungen stark. Manche Versicherer verlangen zum Beispiel ganz bestimmte Fahrradschlösser, manche Versicherungen gelten grundsächlich nicht im Ausland. Überlegen Sie daher vorab, welche Punkte Ihnen persönlich wichtig sind und prüfen Sie Angebote daraufhin.

Das rät die Polizei zum Schutz vor Fahrraddieben:

Das rät die Polizei zum Schutz vor Fahrraddieben:

  • Verwenden Sie stabile Bügelschlösser und Panzerkabel, für die Sie rund zehn Prozent des Fahrradpreises ausgeben sollten.
  • Bevorzugen Sie Schlösser in “geprüfter Qualität” aus hochwertigem Material wie durchgehärtetem Spezialstahl und massive Schließsysteme.
  • Schließen Sie Rahmen und beide Räder möglichst an fest verankerte Gegenstände an.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren. Mithilfe des Codes lässt sich schnell klären, ob der Radfahrer auch der Eigentümer ist; außerdem wird der Weiterverkauf erschwert, weil die Codierung sich nur schwer entfernen lässt. 

Mehr dazu finden Sie auf dieser Infoseite der Polizei.

Diebstahlversicherung fürs Handy

So ein Smartphone ist eine teure Anschaffung – gerade für junge Leute. Ein Diebstahl gleicht dann schon mal einer Katastrophe. Wie kann man sich zumindest vor dem finanziellen Schaden schützen?

Da wäre zunächst wieder einmal die Hausratversicherung. Wird das Mobiltelefon bei einem Einbruch aus der abgeschlossenen Wohnung oder dem verriegelten Auto gestohlen, ersetzt sie den Schaden zum Neuwert. Und auch wenn ein Räuber bei einem Überfall die Herausgabe des Handys erzwingt, greift die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Was aber, wenn Ihnen das Telefon im Gedränge einfach aus der Tasche gezogen wird? Die Hausratversicherung zahlt in solchen Fällen nicht, da es sich um einfachen Diebstahl handelt. Doch es gibt ja extra Handyversicherungen! Vielfach erleben Versicherte im Ernstfall allerdings eine böse Überraschung, denn die Handyversicherung zahlt bei Diebstahl beileibe nicht immer.

Diebstahlversicherung: Einer jungen Frau wird das Handy aus dem Cityrucksack gestohlen, den sie auf dem Rücken trägt
© istock/K-Kwanchai/2018  Die Handy-Diebstahlversicherung zahlt selten, wenn das Handy aus dem Rucksack gestohlen wird.

Versicherungsunternehmen stellen mitunter hohe Anforderungen, wie das Handy zu verwahren ist. So eine Anforderung könnte zum Beispiel lauten: Sie müssen Ihr Telefon “im persönlichen Gewahrsam mitführen”. Im Klartext reicht es also nicht, wenn Sie das Handy in der Hand- oder Hosentasche tragen. Sie müssen es so nah am Körper tragen, dass Sie einen Diebstahlversuch sofort bemerken und abwehren können. Laut geltender Rechtsprechung muss die Handtasche entweder mit einem Schloss gesichert sein (und welche Handtasche ist das schon?), oder Sie müssen glaubhaft versichern, dass Sie Ihre Hand andauernd und ständig auf der Tasche liegen hatten.

Da überrascht das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage nicht mehr: Demnach verwahren 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihre Telefone so, dass die Versicherung im Falle eines Diebstahls nicht zahlen müsste!

Das rät die Polizei bei Handy-Diebstahl:

Das rät die Polizei bei Handy-Diebstahl:

  • Lassen Sie gestohlene SIM-Karten und Smartphones sofort sperren, am besten über den zentralen Sperrnotruf 116 116. 
  • Melden Sie den Diebstahl sofort Ihrem Mobilfunk-Anbieter; dazu benötigen Sie Ihre Mobilnummer, die Kartennummer und Ihr Kenn- bzw. Passwort.
  • Die Polizei benötigt die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer), um nach dem Handy fahnden zu können. Die Nummer steht auf der Handy-Verpackung. Sie können Sie auch durch Eingabe der Tastenkombination *#06# abfragen und notieren.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und den Bundes

Tipp: Lassen Sie sich nicht schon beim Kauf eines Smartphones zu einer Handyversicherung überreden. Laut Stiftung Warentest kosten insbesondere die von großen Verbrauchermärkten angebotenen Versicherungen in erster Linie viel Geld und leisten wenig. Vergleichen Sie stattdessen sorgfältig verschiedene Angebote im Internet, achten Sie auf Ausschlussklauseln und entscheiden Sie sich dann in aller Ruhe, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen. Alternativ können Sie auch das Geld für die Versicherung monatlich zur Seite legen und die angesparte Summe im Ernstfall zum Kauf einen neues Handy nutzen – ohne Anträge und lange Diskussionen.

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