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Berufsunfähigkeits-Versicherung von der Steuer absetzen? Das geht – und geht doch nicht!

von Thorsten Schierhorn, 28.06.2022

In jedem vierten deutschen Haushalt gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung – obwohl die Beiträge dafür vergleichsweise hoch sind. Da liegt die Frage nahe: Können Versicherungsnehmer*innen über die Steuer etwas von dem gezahlten Geld zurückbekommen? Die Antwort: Prinzipiell ja. Aber wie so oft im Steuerrecht ist es auch hier nicht so einfach. Die KlarMacher bringen Licht ins Dunkel.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Grundsätzlich können Sie die Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von der Steuer absetzen.
  • In der Praxis ist das aber selten möglich, da es Höchstgrenzen gibt, bis zu denen Sie die BU-Beiträge absetzen dürfen.
  • Diese Höchstgrenzen erreichen Sie in der Regel allein mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Steuerliche Sonderfälle sind Berufsunfähigkeitsversicherungen über den Arbeitgeber oder als Zusatz einer Rürup-Rente.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuerlich absetzbar, aber ...

Der Staat unterstützt Sie, wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen wollen. Denn die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – gelten als sogenannte Sonderausgaben. Und die können Sie von der Steuer absetzen oder wie es in der Fachsprache heißt: steuerlich geltend machen. Schon haben Sie ein paar Steuern gespart (siehe Kasten).

Wie viel Sie dabei sparen können? Das ist ganz unterschiedlich. In vielen Fällen sparen Sie sogar überhaupt nichts. Warum? Weil es für die Sonderausgaben eine gemeinsame Höchstgrenze gibt. Sprich: Sie können nicht beliebig viel Geld von der Steuer absetzen.

Und noch mehr Faktoren spielen eine Rolle bei der Frage, wie viel Sie sparen:

  • Haben Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung separat als Hauptversicherung abgeschlossen?
  • Haben Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen, etwa als Teil einer Lebens- oder Rentenversicherung?
  • Wie hoch ist Ihr Einkommen?
  • Sind Sie angestellt oder selbstständig?
  • Sind Sie verheiratet oder ledig?

Klingt kompliziert? Ist es leider auch. Aber keine Sorge. Wir sehen uns jeden Punkt einzeln in aller Ruhe an.

„Von der Steuer absetzen” – was heißt das eigentlich?

„Von der Steuer absetzen” – was heißt das eigentlich?

Wenn du Geld von der Steuer absetzt (zum Beispiel Spenden, Versicherungsbeiträge), heißt das nicht, dass du es vom Staat 1:1 zurückbekommst. Aber du kannst gewisse Beträge von deinem Einkommen abziehen. Nur die Restsumme wird versteuert. Entsprechend weniger Steuern musst du zahlen.

Diese Höchstgrenzen gelten bei der Steuererklärung

Die Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung machen Sie sehr einfach steuerlich geltend: Sie zählen alle Beiträge eines Jahres zusammen und tragen die Summe in Ihrer Einkommensteuererklärung unter dem Punkt „Sonstige Vorsorgeaufwendungen” ein. Dann müssen Sie auf diesen Teil Ihrer Einkünfte keine Steuern mehr bezahlen.

Das funktioniert aber nur, wenn Sie Ihren Höchstbetrag noch nicht ausgereizt haben. Sie dürfen nämlich nicht unbegrenzt solche „sonstigen Vorsorgeaufwendungen” von Ihrem Einkommen abziehen, sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe. Die Latte liegt maximal bei:

  • 1.900 Euro, wenn Sie angestellt oder verbeamtet sind. Sprich: wenn Sie die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung nicht allein bezahlen. Denn Ihr Arbeitgeber übernimmt ja eine Hälfte.
  • 2.800 Euro, wenn Sie selbstständig, gewerbetreibend oder freiberuflich arbeiten. Sprich: wenn Sie die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung allein bezahlen.
Tischler poliert eine Holzlatte in seiner Werkstatt
© istock/dragana991/2018  Selbstständige können höhere Beiträge von der Steuer absetzen als Angestellte.

Das klingt nach viel. Trotzdem ist dieser Höchstbetrag meist schnell erreicht. Der Grund: Es gibt ja auch noch weitere Mittel, mit denen Sie sich für den Notfall absichern – nämlich Ihre Beiträge für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung. Für diese „Basisabsicherung” besteht zwar keine Höchstgrenze; hier können Sie sämtliche Kosten abziehen. Trotzdem zählen sie für die Höchstgrenze mit. Und das bedeutet: Wenn Sie mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung jährlich über 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro kommen, bleibt eben für die Anrechnung der BU-Beiträge kein Spielraum mehr übrig.

Rechenbeispiel 1:

  • Sie verdienen als Angestellte*r 30.000 Euro im Jahr.
  • In der Steuerklasse 1 ohne Kinder zahlen Sie dafür rund 2.948 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (Stand: 2022).
  • Diese 2.948 Euro können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.
  • Da Sie damit schon mehr als die 1.900 Euro Höchstbetrag geltend gemacht haben, können Sie die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr von der Steuer absetzen.

Rechenbeispiel 2:

  • Sie verdienen als Angestellte*r 19.000 Euro im Jahr.
  • In der Steuerklasse 1 ohne Kinder zahlen Sie dafür rund 1.867 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (Stand: 2022).
  • Damit verbleiben noch rund 33 Euro bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen”.
  • Von Ihren Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie nun noch 33 Euro absetzen.

Tipp: Tragen Sie Ihre BU-Beiträge vollständig ein – auch dann, wenn Sie den Höchstbetrag schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht haben und keine Steuerersparnis mehr erwarten können. Warum? Weil das Finanzamt kontrolliert, ob es für Sie eventuell weitere steuerliche Vorteile gibt („Günstigerprüfung”).

Mann mittleren Alters sitzt an seinem Schreibtisch, den Kopf in die aufgestützten Hände versunken
© istock/Thomas_EyeDesign/2013  Zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählen psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen.

Was ist mit einer BU-Zusatzversicherung bei Rürup und Riester?

Die oben beschriebenen Regeln gelten in zwei Fällen:

  • bei einer sogenannten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) – also die Versicherung, die Sie direkt für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen haben und für die Sie eigene Beiträge zahlen.
  • bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die Sie zusammen mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen haben.

Aber es gibt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz einer Rürup-Rente. Bei einer solchen BUZ dürfen Sie weitaus höhere Beiträge steuerlich geltend machen. Aktuell beträgt die Höchstgrenze für Alleinstehende 25.639 Euro und für Verheiratete 51.278 Euro. Aber: Das Finanzamt erkennt für das Jahr 2021 nur 92 Prozent und für das Jahr 2022 nur 94 Prozent der eingezahlten Beiträge an. Ab 2023 sollen die Beiträge schon vollständig steuerlich absetzbar sein (Stand: Mai 2022). 

Und bei der BUZ im Rahmen einer Riester-Rente? Da dürfen Sie die Beiträge ebenfalls von der Steuer absetzen. Allerdings nur dann, wenn von den gesamten Beiträgen zur Riester-Rente höchstens 15 Prozent in die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung fließen. Und Beiträge in dieser Höhe dürften wohl kaum dafür ausreichen, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit gut abgesichert sind.

Sonderfall BU-Direktversicherung

Manche Arbeitgeber bieten ihren Angestellten eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung an. Genauso wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge belohnt das der Staat mit Steuervergünstigungen. Ihr Vorteil: Die Beiträge für diese BU-Direktversicherung werden Ihnen direkt vom Lohn abgezogen. Entsprechend niedriger ist Ihr Einkommen, und entsprechend weniger Einkommensteuer und Sozialabgaben müssen Sie bezahlen.

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