Teddy sitzt angeschnallt auf dem Rücksitz eines Autos
Versichern

Absicherung für Staatsdiener: Ist eine Berufsunfähigkeits- versicherung für Beamte sinnvoll?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 28.10.2019

Wozu brauche ich als Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denken Sie sich vielleicht. Mir kann doch gar nichts passieren – Vater Staat sorgt schon für mich! Das ist zwar nicht falsch, aber leider auch nicht ganz richtig. Auch als Beamter können Sie sich in einer Situation wiederfinden, in der Sie eine solche Versicherung sehr gut gebrauchen können. Wann das der Fall ist und was Sie beim Abschluss beachten sollten, erfahren Sie hier.

Themen in diesem Artikel

Beamte sind gut versorgt, aber ...

Es stimmt schon: Beamte sind im Vergleich zum Rest der arbeitenden Bevölkerung – Arbeitnehmer und Selbstständige – gut versorgt. Sie sind aufgrund der Fürsorgepflicht ihres Dienstherrn abgesichert und müssen dafür nicht einmal einen eigenen Beitrag leisten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte scheint deshalb vielleicht auf den ersten Blick nicht notwendig. Bei näherem Hinsehen erweist sie sich aber als durchaus sinnvoll. Denn im Ernstfall …

  • gelten die Versorgungsleistungen nicht für jeden Beamten
  • reichen die Versorgungsleistungen nicht unbedingt aus, um den Lebensstandard zu halten

Und wie schnell dieser Ernstfall eintreten kann, zeigt diese Zahl: Jeder vierte Beamte wird vor dem Erreichen seines Ruhestandes dienstunfähig!

Grafik Ursachen für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten

Berufsanfänger gehen leer aus

Beamte erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Es ist umso höher, je mehr Dienstjahre der Beamte auf dem Buckel hat. Aber: Diese Absicherung gibt es nur für Beamte auf Lebenszeit, und zwar erst, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit absolviert haben! Das bedeutet: Wird ein Beamter auf Widerruf oder in der Ausbildung durch eine Krankheit oder einen Freizeitunfall dienstunfähig, bekommt er nichts dergleichen. Er wird schlicht entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dann müsste er statt eines Ruhegehalts eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen – doch die gibt es erst nach einer gewissen Mindestzeit. Das heißt nichts anderes, als dass ein dienstunfähiger junger Beamte oft gar nicht abgesichert ist und im schlimmsten Fall Hartz IV beantragen muss.

Ausnahme: Etwas anders sieht es bei einer Dienstunfähigkeit nach einem Unfall im Dienst aus. Dann können Beamte auf Widerruf einen Unterhaltsbeitrag bekommen und Beamte auf Probe ein Unfall-Ruhegehalt.

Ein gezeichneter Mann wird von einer Hand vor umkippenden Holzklötzchen geschützt
© istock/ilkercelik/2018  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt auch Beamte, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können.

Beamte müssen gegebenenfalls „aufstocken“

Aber selbst wenn ein dienstunfähiger Beamter Anspruch auf Ruhegehalt hat, reicht es möglicherweise nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Denn wie schon gesagt, erhält man in jungen Jahren nicht die volle Summe. Stattdessen läuft es so:

Die Mindestversorgung für Beamte auf Lebenszeit – das sogenannte amtsabhängige Mindestruhegehalt – beträgt 35 Prozent seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge. Es steigt mit jedem Dienstjahr und erreicht nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent des letzten Gehalts. 

Wie hoch das Ruhegehalt in Ihrem individuellen Fall ausfällt, können Sie mit folgender Faustformel berechnen: Anzahl der Berufsjahre x 1,79375. So viel Prozent des letzten Gehalts gibt es dann als Ruhegeld.

Zwar gibt es Abweichungen in den einzelnen Bundesländern, als Näherungswert ist diese Formel aber trotzdem gut geeignet. Und sie macht deutlich: Ein Beamter bekommt selbst nach 30 Dienstjahren gerade einmal 53,81 Prozent des letzten Gehaltes. Würde Ihnen das reichen? Wenn nicht, empfehlen Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die sollte im Ernstfall das Ruhegehalt auf mindestens 75 Prozent der letzten Einkünfte aufstocken.

Beamten-BU: Diese Klausel ist wichtig

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist also auch für Beamte durchaus sinnvoll. Gegenüber „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt es aber für Beamte einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel können Beamte nicht nur für berufsunfähig, sondern auch für dienstunfähig erklärt werden (siehe Kasten). Deshalb sollte der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel (auch Beamtenklausel genannt) beinhalten. Dann fließt die vereinbarte Rente im Fall einer anerkannten Dienstunfähigkeit. Versicherungen mit einer solchen Klausel für Beamte werden oft auch als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet.

Die Entscheidung über eine Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr nach einem amtsärztlichen Gutachten. Als dienstunfähig anerkannte Beamte werden in den vorgezogenen Ruhestand versetzt, sofern sie nicht anderweitig eingesetzt werden können.

Ein Polizist mit Schutzweste und Walkie-Talkie
© istock/picturesd/2014  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte wie Polizisten und Feuerwehrleute kostet mehr.

Tipp: Achten Sie auf eine echte Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sieht vor, dass die Versicherung der Einschätzung des Dienstherrn folgt und nicht etwa noch eine eigene medizinische Überprüfung verlangt. Andernfalls kann es passieren, dass Sie zwar von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt wurden, die Versicherung aber eine Berufsfähigkeit feststellt und die Zahlung verweigert. Und: Achten Sie darauf, dass die Beamtenklausel nicht im Kleingedruckten wieder relativiert oder sogar aufgehoben wird. 

Beispiel für eine gute Beamtenklausel: „Ist die versicherte Person Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“ (Quelle: Versicherungsbedingungen der Signal Iduna, SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung – Comfort, Stand: Januar 2017).

Unterschied Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Unterschied Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Dienstunfähig sind Beamte, die dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Oder die infolge einer Erkrankung innerhalb eines halben Jahres für drei Monate nicht gearbeitet haben und bei denen nicht zu erwarten ist, dass die Dienstfähigkeit innerhalb von sechs Monaten wiedererlangt wird.

Berufsunfähig ist jemand, der durch Krankheit, Unfall oder Invalidität voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann. Deshalb kann er trotzdem andere Tätigkeiten übernehmen. Beispiel: Ein gelernter Dachdecker kann wegen Gleichgewichtsstörungen seiner Arbeit nicht mehr nachkommen. Er kann aber weiterhin problemlos Verwaltungs- und Bürotätigkeiten übernehmen.

Das ist sonst noch zu beachten

Neben einer echten Beamtenklausel gibt es noch weitere Punkte, die Sie bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung beachten sollten:

  • Eine sogenannte Nachversicherungsgarantie ist sinnvoll. Sie ermöglicht Ihnen, den Vertrag an geänderte Lebensverhältnisse anzupassen. So können Sie zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes die Versicherungssumme erhöhen.
  • Nehmen Sie sich Zeit beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und beantworten Sie die Fragen unbedingt korrekt. Taucht im Leistungsfall eine vorher verheimlichte Krankheit auf, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Manchmal ist es ja gar kein böser Wille, sondern Sie nehmen ein Wehwehchen einfach nicht so ernst. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Hausarzt, um auf der sicheren Seite zu sein.
  • Beamte in unterschiedlichen Berufen haben auch unterschiedliche Risiken und damit unterschiedliche Versicherungstarife. Besonders günstig kommen „Schreibtischtäter“ wie Verwaltungsbeamte, Staatsanwälte oder Richter weg. Teurer wird es für stressige Berufe wie Lehrer und gefährliche wie Polizisten, Feuerwehrleute oder Soldaten. Vergleichen Sie daher verschiedene Angebote.
  • Achten Sie bei Angeboten auf die Laufzeit. Viele Versicherungen bieten nur begrenzte Laufzeiten, etwa bis zum 50. oder 55. Lebensjahr an. Da das Ruhegehalt bis zu diesem Zeitpunkt schon angewachsen ist, ist das nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium, aber sicher auch kein Vorteil.

Wie hat dir der Artikel gefallen?

10

Das könnte Sie auch interessieren: