
2020: Womit können Sie rechnen?

Mehr oder weniger im Geldbeutel? Diese Frage stellt sich oft zum Jahreswechsel, wenn der Staat einige neue Regeln einführt. Wer ab Neujahr 2020 von den Finanzgesetzen und dem Steuerrecht profitiert und wer etwas tiefer in die Tasche greifen muss, erfahren Sie hier.
Themen in diesem Artikel
- Mehr Geld bei Grundsicherung und Sozialhilfe
- Zugfahren wird günstiger, Fliegen teurer
- Neue Regeln für Pendler
- Mehr Geld auf Dienstreisen
- Energetische Gebäudesanierung wird günstiger
- E-Autos als Lieferwagen werden günstiger
Mehr Geld bei Grundsicherung und Sozialhilfe
Sie sind angewiesen auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter? Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente? Dann gibt es ab 1. Januar 2020 ein paar Euro mehr aufs Konto. Die Erhöhungen im Einzelnen:
- Alleinstehende bekommen ab 2020 monatlich 432 Euro, also 8 Euro mehr als bislang.
- Wenn zwei Hartz-IV-Empfänger in einem gemeinsamen Haushalt leben, dann erhalten sie ab 2020 pro Kopf und Monat 389 Euro (plus 7 Euro). Das ist jeweils weniger als für einen Alleinstehenden, weil sie sich die Lebenshaltungskosten teilen können.
- Für Kinder von Erwerbslosen gibt es bei einem Alter von bis zu 5 Jahren 250 Euro (plus 5 Euro), von 6 bis 13 Jahren 308 Euro (plus 6 Euro) und von 14 bis 17 Jahren 328 Euro (plus 6 Euro). Wer noch als Erwachsener bei den Eltern lebt, erhält 345 Euro (plus 5 Euro).
Zugfahren wird günstiger, Fliegen teurer
Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 auf 7 Prozent. Die Bahn will das eingesparte Geld eins zu eins an die Kunden weitergeben. Tickets zum Super-Sparpreis zum Beispiel gibt es nach dem Jahreswechsel deshalb schon ab 17,90 Euro (statt bisher 19,90 Euro).
Steigen werden ab 1. April die Steuern auf Flugreisen. Je nach Strecke sind dann zwischen 13,03 Euro und 59,43 Euro pro Ticket fällig – bis zu 76 Prozent mehr als bislang. Zumindest einen Teil davon werden die Fluggesellschaften wohl dem Kunden aufbürden.

Neue Regeln für Pendler
Wenn Ihr Chef Ihnen ein Jobticket für Bus und Bahn bezahlt oder einen Zuschuss dafür gibt, wird sein Beitrag bislang mit Ihrer Pendlerpauschale verrechnet. Ab 2020 kommen Sie vielleicht günstiger davon. Denn der Arbeitgeber darf alternativ 25 Euro Steuern auf das Jobticket abführen. Der Vorteil für Sie: Im Gegenzug können Sie in Ihrer Steuererklärung dafür die volle Pendlerpauschale geltend machen. Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kann sich das lohnen.
Die Pendlerpauschale steigt ab 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent, ab 2024 auf 38 Cent. Das gilt für alle, auch für Autofahrer. Diese Regelung gilt aber nur bis Ende 2026.
Übrigens: Offiziell heißt die Pendlerpauschale „Entfernungspauschale“. Außerdem benutzen viele noch den alten offiziellen Namen „Kilometerpauschale“. So hieß sie ursprünglich, weil sie nur für Autofahrer galt.
2021: Grundrente, Soli und noch mehr Neuerungen
2021: Grundrente, Soli und noch mehr Neuerungen
Der Gesetzgeber hat auch zum Jahr 2021 neue Regelungen eingeführt. Vor allem die Abschaffung des Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent vond er Einkommen- und Körperschaftsteuer) dürfte das Portemonnaie entlasten. Im Gegenzug steigen bei vielen Krankenkassen die Zusatzbeiträge. Mehr Geld gibt es für Eltern, Arbeitslose und beim Mindestlohn. Und: Die Grundrente kommt.
Alle Änderungen im Detail lesen Sie im Artikel „Steuern und Finanzen: Was ändert sich ab 2021?“.
Mehr Geld auf Dienstreisen
Die Verpflegungspauschale wird angehoben. Das ist Geld, das Sie für längere Dienstreisen bekommen. Schließlich müssen Sie sich unterwegs mit Lebensmitteln versorgen. Wenn Sie länger als 8 Stunden beruflich auf Achse sind, bekommen Sie ab 2020 dafür 14 Euro (bisher 12 Euro) und bei einer Dienstreise von 24 Stunden 28 Euro (bisher 24 Euro). Für An- und Abreisetage gibt es je 14 Euro (bisher 12 Euro).
Übrigens: Wer als Trucker mehrere Tage unterwegs ist und in seinem Lkw übernachtet, kann ab 2020 für jeden Tag pauschal 8 Euro von der Steuer absetzen.

Energetische Gebäudesanierung wird günstiger
Sie lassen energiesparende Sanierungsmaßnahmen an Ihrem eigenen Wohnhaus durchführen? Der Staat belohnt das, indem Sie 20 Prozent der Kosten von Ihrer Steuerschuld abziehen dürfen.
Was zu solchen Sanierungsmaßnahmen zählt? Zum Beispiel ...
- die Wärmedämmung von Wänden und Dächern,
- die Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage sowie
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
E-Autos als Lieferwagen werden günstiger
Ende 2019 sollten einige Steuervorteile auslaufen, mit denen die Regierung die Verbreitung von E-Autos fördern will. Diese Anreize werden nun bis 2030 verlängert.
- Nutzen Sie einen Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb auch privat, müssen Sie weiterhin nur die Hälfte des „geldwerten Vorteils“ versteuern.
- Das „Tanken“ eines E-Autos auf dem Firmengelände bleibt für Sie steuerfrei.
- Wenn Ihnen Ihr Chef ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellt, müssen Sie es nach wie vor nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
2020 gibt es einen weiteren Grund, um auf E-Autos umzusteigen: Schaffen sich Firmen ein E-Auto als Lieferwagen an, können sie im Kaufjahr eine zusätzliche Sonderabschreibung von 50 Prozent nutzen. Sie bekommen das Fahrzeug unterm Strich also günstiger.
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