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Kleiner Bonus? Großer Bonus? Wie viel Trinkgeld ist richtig?

von Thomas Stuwe, 28.12.2023

Kaum kommt der Kellner mit der Rechnung, lauert sie schon, die Fettnäpfchen-Falle beim Trinkgeld. Was ist angemessen, was zu wenig, was wirkt vielleicht prahlerisch? Niemand wirkt gern geizig, aber überzogen spendabel müssen wir ja auch nicht sein. Um das zu vermeiden, haben wir hier für Sie einige einfache Spielregeln zusammengestellt.

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Gibt es die Pflicht, ein Trinkgeld zu geben?

Nein. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, ein Trinkgeld zu geben. So steht es in der Gewerbeordnung: „Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt“. Oder anders: Trinkgeld ist freiwillig und Ihre persönliche Entscheidung. Am meisten verbreitet ist es bei sogenannten Einmalleistungen: beim Restaurantbesuch, dem Friseurtermin oder der Taxifahrt. Hier gilt meistens: Ein ordentliches Trinkgeld für gute Leistungen.

Ein Kunde hinterlässt 5 Euro als Trinkgeld auf einem Teller im Restaurant
© istock/nito100/2017  Auf den Teller mit der Rechnung kommt auch das Trinkgeld.

Welche Höhe ist beim Trinkgeld richtig?

Mit diesen Faustregeln sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Im Restaurant: 5 bis 10 Prozent.Bei höheren Rechnungen reichen die 5 Prozent.
  • Beim Friseur: 10 bis 15 Prozent.
  • Im Hotel für den Zimmerservice: 2 bis 5 Euro pro Einsatz.Bei der An- und Abreise sind 2 Euro pro Gepäckstück üblich. Übernimmt das Hotel Extraleistungen (z. B. das Besorgen von Eintrittskarten), sind durchaus 10 Euro angebracht.
  • An der Garderobe: 50 Cent.
  • Im Taxi: 10 Prozent des Fahrpreises.

Keine Faustregeln gibt es dagegen bei Postboten, Handwerkern, Zeitungszustellern, Arzthelferinnen, Pizzaboten usw. Hier müssen Sie selbst entscheiden, was passend ist. Und der eigene Geldbeutel darf auch ein Wörtchen mitreden.

Natürlich müssen Sie Ihre Dankbarkeit nicht immer mit Geld ausdrücken. Eine kleine Aufmerksamkeit ist oft genauso gern gesehen. Zum Beispiel beim Gärtner oder Umzugshelfer. Denen können Sie auch mit etwas Verpflegung während der Arbeit eine Freude bereiten. Und ein freundliches Wort kann erst recht nie schaden.

Zwei Personen tragen Stühle über Kopf durch eine Straße
© istock/gautier075/2009  Beim Umzug kann es statt Trinkgeld auch ein kleines Geschenk als „Dankeschön“ sein.

Wie übergebe ich das Trinkgeld am besten?

Im Restaurant können Sie einfach der Bedienung sagen, um welchen Betrag Sie die Rechnung erhöht haben möchten. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie per Girocard oder Kreditkarte bezahlen. Bei der Barzahlung können Sie auch einen Teil des Wechselgeldes direkt als Trinkgeld zurückgeben oder auf dem Tisch liegen lassen.

Dass Sie einfach einen erhöhten Rechnungsbetrag nennen, funktioniert immer dann, wenn Sie den fälligen Betrag unmittelbar bezahlen, zum Beispiel beim Friseur oder beim Pizzadienst. Was aber, wenn Sie die Rechnung per Überweisung bezahlen? Da zahlen Sie besser den exakten Betrag und geben dem Lieferanten oder Handwerker eine kleine Aufmerksamkeit in bar.

Wie weiß ich, wie viele Euro es bei 10 Prozent Trinkgeld sind?

10 Prozent haben Sie schnell im Kopf ausgerechnet, wenn Sie einfach die letzte Ziffer des Rechnungsbetrags weglassen beziehungsweise das Komma um eine Position nach links verschieben. Von 70,00 Euro sind 10 Prozent Trinkgeld also 7,00 Euro. Von 12,00 Euro sind es 1,20 Euro. Von diesem Richtwert können Sie etwas abziehen oder ihn noch etwas erhöhen, je nachdem, was üblich ist und wie groß Ihre Anerkennung ausfallen soll.

Manchmal erhalten Sie dabei natürlich auch krumme Beträge, wie zum Beispiel bei einem Rechnungsbetrag von 75,85 Euro. Hier 10 Prozent Trinkgeld draufzurechnen, ist nicht nur umständlich, sondern ergibt auch den ziemlich krummen Gesamtbetrag von 83,44 Euro. Einfacher: Runden Sie auf den nächsten glatten zweistelligen Betrag auf, also von 75,85 Euro auf 80 Euro. Sie wollen die Leistung großzügiger honorieren? Dann orientieren Sie sich an der 10-Prozent-Regel und zahlen Sie zwischen 82 und 85 Euro.

Wenn Sie sich lieber nicht aufs Kopfrechnen verlassen möchten, finden Sie im Internet passende Apps:

Ein Geschäftsmann zahlt im Restaurant mit der Kreditkarte und gibt dabei ein Trinkgeld
© istock/Ridofranz/2017  Auch wenn Sie mit der Kreditkarte bezahlen, ist ein Trinkgeld machbar, indem Sie einen erhöhten Rechnungsbetrag nennen.

Kann ich das Trinkgeld vom Geschäftsessen absetzen?

Auch beim Geschäftsessen können Sie ein Trinkgeld geben. Das können Sie ebenso wie das ganze Essen von der Steuer absetzen. Denn auch hierbei handelt es sich um eine Betriebsausgabe, sagt der Gesetzgeber. Damit Sie das Trinkgeld steuerlich geltend machen können, gehen Sie wie folgt vor:

Entweder übergeben Sie dem Kellner den „tip“ in bar und bitten ihn, den Betrag auf der Rechnung zu notieren und abzuzeichnen. Oder Sie erstellen einen sogenannten Eigenbeleg für Ihre Erstattung. Dazu fertigen Sie einfach eine formlose Bestätigung an, dass Sie ein Trinkgeld bei diesem Bewirtungsanlass gegeben haben und in welcher Höhe. Den Eigenbeleg unterschreiben Sie.

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