
Absage: Kriege ich mein Eintrittsgeld zurück, wenn nichts läuft?

Monatelang haben Sie sich so auf das Konzert Ihrer Lieblingsband gefreut – und nun das. Absage! Und das Fitnessstudio hat vorübergehend auch geschlossen. In Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie kann Ihnen das gleich mehrfach passieren. Und nun? Entgeht Ihnen nicht nur der Spaß, sondern auch das Geld? Wann gibt es eine Entschädigung und wann nicht? Die KlarMacher sagen es Ihnen.
Themen in diesem Artikel
- Bekomme ich bei der Absage einer Veranstaltung mein Geld zurück?
- Was passiert, wenn die Veranstaltung verschoben wird?
- Wie bekomme ich mein Geld zurück?
- Wie läuft es bei Abos wie Fußball-Dauerkarte, Fitnessstudio und Co.?

Auf den Punkt

Auf den Punkt
- Bei einer abgesagten Veranstaltung können Sie Ihr Geld zurückfordern.
- Wird die Veranstaltung verlegt, können Sie den Ersatztermin nutzen oder das Geld zurückverlangen.
- Für die Erstattung wenden Sie sich an die Verkaufsstelle oder den Veranstalter.
- Bei Dauerkarten und Abos gibt es das Geld unter Umständen anteilig zurück.
Bekomme ich bei der Absage einer Veranstaltung mein Geld zurück?
Ja. Denn für Ihr Geld können Sie erwarten, dass Sie die versprochene Leistung auch bekommen. Wenn der Veranstalter aber das Konzert oder die Show oder was auch immer absagt, liefert er die versprochene Leistung nicht. Oder wie es im Beamtendeutsch heißt: Er kommt seiner Leistungspflicht nicht nach. Deswegen muss er Ihnen die Ticketkosten erstatten. Und zwar inklusive Vorverkaufsgebühren und Versandkosten, wenn Sie das gezahlt haben.
Dabei ist es übrigens egal, ob der Veranstalter selbst die Veranstaltung absagt oder eine Behörde. In den Geschäftsbedingungen mancher Veranstalter steht zwar, dass es kein Geld zurückgibt, wenn „höhere Gewalt” im Spiel ist. Also so etwas wie zum Beispiel Überschwemmungen, Erdbeben oder die Corona-Krise. Solche Klauseln sind laut Verbraucherzentrale aber unwirksam.

Was passiert, wenn die Veranstaltung verschoben wird?
Nicht jede Veranstaltung wird gleich für immer abgesagt. Wenn zum Beispiel der Künstler krank ist oder wenn die Veranstaltung wegen Corona verboten wird, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Oft wird schon bei der Absage ein Ersatztermin bekannt gegeben. Ihr Ticket gilt dann automatisch für die Nachhol-Veranstaltung.
Aber was, wenn Sie zum Ersatztermin nicht können? Ganz einfach: Dann dürfen Sie Ihr Geld zurückverlangen. Auch bei der Verlegung – genauso wie bei einer Absage der Veranstaltung – ist es nicht wichtig, wer daran schuld ist.
#KeepYourTicket: So helfen Sie den Veranstaltern
#KeepYourTicket: So helfen Sie den Veranstaltern
Veranstalter, Spielstätten, Bühnenhilfen: Sie alle trifft es hart, wenn in der Corona-Krise reihenweise Veranstaltungen abgesagt werden. Und wo es schon keine Einnahmen gibt, sollen sie auch noch Geld zurückbezahlen? Vielen droht da die Pleite.
Unter dem Hashtag #KeepYourTicket haben die Kulturveranstalter deshalb dazu aufgerufen, dass jeder sein gekauftes Ticket erst einmal behalten solle. Und nach der Krise möglichst zu den Ersatzterminen kommen. So würden die Kunden mithelfen, der Veranstaltungsbranche die Existenz zu sichern. Und damit weitere Kulturerlebnisse erst möglich zu machen.
Weitere ähnliche Aktionen finden Sie unter anderem unter diesen Links:
https://www.startnext.com/: Hier finden Sie verschiedene Aktionen, die Betroffenen helfen sollen.
https://www.facebook.com/aktionticketbehalten/: Infos und Aktionen rund um die Kulturszene.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Am besten wenden Sie sich zunächst an die Verkaufsstelle, wo Sie das Ticket erworben haben. In den meisten Fällen wickeln diese die Rücknahme der Eintrittskarten für den Veranstalter ab.
Wenn Sie in der Verkaufsstelle aber keine Erstattung bekommen, kontaktieren Sie den Veranstalter. Das ist das Unternehmen, das auf Ihrer Eintrittskarte steht. Denn das ist derjenige, mit dem Sie durch den Kauf des Tickets rein rechtlich einen Vertrag geschlossen haben. Und der ist deswegen auch verantwortlich dafür, dass Sie das Geld zurückbekommen. In der Regel gibt es auf den Webseiten der Veranstalter ein Rückerstattungsformular. Hier können Sie das Konto angeben, auf das Sie das Geld überwiesen haben möchten.
Übrigens: Wenn Ihnen der Veranstalter einen Gutschein geben will statt das Geld, müssen Sie das nicht akzeptieren.

Wie läuft es bei Abos wie Fußball-Dauerkarte, Fitnessstudio und Co.?
Hier ist die Lage komplizierter. Zwar können Sie grundsätzlich Geld zurückverlangen. Denn auch hier wird die vereinbarte Leistung nicht voll erbracht, wenn zum Beispiel ein Fitnessstudio für ein paar Wochen die Pforten schließt. Oder nicht alle Aufführungen im Theater-Abo stattfinden. Nicht alle Fußballspiele ausgetragen werden. Aber dafür müsste erstmal der entgangene Anteil genau beziffert werden.
In vielen Fällen machen die Veranstalter selbst ein Angebot, wie sie den Verlust ausgleichen wollen. Zum Beispiel bieten manche Fitnessstudios Online-Trainings. Theater übertragen Aufführungen per Stream. Fußballclubs geben Gutscheine für den Fanshop aus. Oft ist es ratsam, diese Angebote anzunehmen. Denn wenn sonst das schöne Fitnessstudio direkt um die Ecke vielleicht ganz schließen muss oder der Lieblingsverein pleitegeht – was wäre dadurch gewonnen?
Wenn Sie dennoch Ihr Geld anteilig zurückhaben möchten, wenden Sie sich an den Anbieter und wenn Sie sich nicht einig werden, an einen Anwalt.
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