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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e BDSG verfügbar zu machen hat:

Name der verantwortlichen Stelle:

Hanseatic Bank GmbH & Co. KG

Persönlich haftend:

Hanseatic Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Hamburg AG Hamburg HRB 12564

vertreten durch:

Detlef Zell
Stéphane Riehl

Leiter EDV-Organisation:

Michael Luft

Beauftragter für den Datenschutz:

Susanne Ullrich

Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Bramfelder Chaussee 101
22177 Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRA 68192

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Zwecke der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie die Erbringung von Finanz-, Beratungs- und ähnlichen Dienstleistungen, die Pflege der Kundenbeziehungen und die Verwendung für werbliche Ansprachen. Ferner sind Banken nach Abgabenordnung und Geldwäschegesetz gesetzlich verpflichtet, den Namen des Kontoinhabers und den wirtschaftlichen Berechtigten zu speichern.

Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Daten von Geschäftspartnern sowie Interessentendaten, sofern diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind.

Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke wegfallen.

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung an Drittstaaten kann im Rahmen der Ausführung von Kundenaufträgen bzw. zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, wenn der Zahlungsempfänger sein Konto in einem Drittstaat führt, erfolgen.



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