Freistellung
Definition:
Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein
Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug
(Zinsabschlag) freizustellen. Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die
Zinserträge darüber hinaus, dann müssen die Banken 25 Prozent
der Zinserträge bzw. des Mehrbetrags an das Finanzamt abführen. Die
Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer
kostenlos.
Es gelten folgende Freibeträge:
Alleinstehende: 801 Zusammenveranlagte Ehepaare: 1.602
Den Freistellungsauftrag erhalten sie hier als PDF. Für PDF-Formulare benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier downloaden können.
Kostenlose Beratungs-Hotline:
0800 / 666 1234 (Mo – Do: 9:00 – 17:00 Uhr, Fr: 9:00
– 13:00 Uhr)
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