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Freistellung

Definition:

Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug (Zinsabschlag) freizustellen. Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Zinserträge darüber hinaus, dann müssen die Banken 25 Prozent der Zinserträge bzw. des Mehrbetrags an das Finanzamt abführen. Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos.

Es gelten folgende Freibeträge:

Alleinstehende: 801 €
Zusammenveranlagte Ehepaare: 1.602 €

Den Freistellungsauftrag erhalten sie hier als PDF.
Für PDF-Formulare benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier downloaden können.

Kostenlose Beratungs-Hotline: 0800 / 666 1234
(Mo – Do: 9:00 – 17:00 Uhr, Fr: 9:00 – 13:00 Uhr)

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