Wir über uns Geld & Anlage Kredite Home
Hanseatic Bank Logo
Hauptmenue  

Fakten zur ABGELTUNGSTEUER ab 01.01.2009

Die Abgeltungsteuer wird im Rahmen des „Unternehmensteuerreformgesetzes 2008“ eingeführt. Sie soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge führen. Alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne werden mit 25% versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (in der Summe max. 28%).

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Steuer wird dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers ist, erhoben. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Steuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt.

Die Vorteile der Abgeltungsteuer:

  • Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn der persönliche Einkommensteuersatz über 25% liegt, müssen die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Liegt der persönliche Steuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, das eine Günstigerprüfung vornimmt.

Die Nachteile der Abgeltungsteuer:

  • Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr
  • Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden

Sollte der individuelle Steuersatz bei über 25% liegen, lohnt es die Zinseinkünfte in das Jahr 2009 zu verlagern (z.B. abgezinster Sparbrief).

Beim Kauf von Aktien oder Aktienfonds vor 2009 profitiert man noch von der Steuerfreiheit bei Kursgewinnen nach einem Jahr.

Allgemeine Änderungen:

Bisher:

Neu:

Für Ledige sind 750,-€ der Einkünfte aus Kapitalvermögen zzgl. 51,-€ Werbungskostenpauschale steuerfrei. Für ein Ehepaar verdoppeln sich die Beiträge. Über die Werbungskostenpauschale hinausgehende Werbungskosten können abgezogen werden.

Für Wertpapierveräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 512,-€

Der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale werden zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801,-€ (Alleinstehend) bzw. 1.602,-€ (Verheiratet) zusammengefasst.

Die Möglichkeit tatsächlich angefallene Werbungskosten (z.B. Depot- und Verwaltungsgebühren) abzuziehen, entfällt.

Verluste aus Kapitalvermögen können im Rahmen der Steuerveranlagung mit positiven Einkünften aus allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Ausnahme: Verluste innerhalb der Spekulationsfrist können nur mit innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Gewinnen verrechnet werden

Verluste aus Kapitalvermögen sind nur mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

Einzige Ausnahme: Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können nur noch mit Veräußerungsgewinnen von Aktiengeschäften verrechnet werden.

Weitere Informationen zur Abgeltungsteuer erhalten sie hier als PDF-Dokument.
Für PDF-Formulare benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier downloaden können.

Kostenlose Beratungs-Hotline: 0800 / 666 1234
(Mo – Do: 9:00 – 17:00 Uhr, Fr: 9:00 – 13:00 Uhr)



Unser Tipp für Sie:

Lassen Sie sich die aktuellen Zinsen der Hanseatic Bank ab sofort zuschicken - einfach und bequem. Unser E-Mail-Service macht's möglich!

Freuen Sie sich über erfolgreiche Geldanlagen

Freuen Sie sich über
erfolgreiche Geldanlagen

Weitersagen lohnt sich

Weitersagen lohnt sich

Für jeden neu geworbenen Kunden
25,- € Prämie kassieren.